Die Gerichte in Deutschland haben von Jahr zu Jahr mehr zu tun, denn schon vermeintliche Kleinigkeiten werden heute vor Gericht ausgetragen. Die am Rechtsstreit Beteiligten müssen dabei die Kosten für den Anwalt sowie das Gericht selbst tragen, was mitunter einige Tausend Euro bedeuten kann. Die Mecklenburgische Versicherung bietet für diese Situationen eine Rechtsschutzversicherung, die für ihre Versicherung die bei einem Gerichtsstreit entstehenden Kosten deckt. Die Mecklenburgische Versicherung ist dabei das älteste noch privat geführte Versicherungsunternehmen in Deutschland. Der Geschäftsbetrieb ist dabei natürlich nicht nur auf Mecklenburg beschränkt, sondern das Unternehmen ist deutschlandweit aktiv.
Der angebotene Rechtschutz der Mecklenburgischen Versicherung wird vornehmlich Nichtselbstständigen angeboten. Als Leistungsbausteine bietet die Versicherung den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, die zum einen als Paket, zum anderen als Einzelversicherung abgeschlossen werden können. Egal, für welchen Versicherungsschutz sich Kunden entscheiden, übernimmt die Versicherung innerhalb Europas bis zu einem Betrag von 500.000 Euro die Kosten für Gerichte und Anwälte. Auch Gelder für Zeugen oder Sachverständige werden zur Verfügung gestellt, um das Gerichtsverfahren so zu beschleunigen und für den Kunden zu entscheiden. Sollte der Versicherte, weil der Prozess verloren gegangen ist, auch zur Zahlung der gegnerischen Kosten verurteilt werden, werden auch diese von der Mecklenburgischen Versicherung übernommen. Neben dem europäischen Schutz kann die Rechtsschutzversicherung auch weltweit genutzt werden. Kosten werden hier jedoch nur bis zu 80.000 Euro übernommen.
Die Mecklenburgische Versicherung bietet bei ihrer Rechtsschutzversicherung verschiedene Pakete, die sich an unterschiedliche Personengruppen richtet. So bietet sie für junge Leute den Tarif „Relax“, der zu 30% Preisnachlass angeboten wird. Er beinhaltet das Arbeits- sowie das Privatrecht, der Verkehrsrechtsschutz jedoch fehlt. Über den Familien-Tarif hingegen ist die ganze Familie abgesichert, und zwar im Schadensrecht, im Arbeitsrecht, im Steuerrecht sowie im Disziplinar-Recht. Im Rahmen der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Versicherungsnehmer selbst als Eigentümer, Fahrer sowie Insasse eines Fahrzeuges rechtsschutzversichert. Aber auch dann, wenn Rechte als Fußgänger oder Radfahrer durchgesetzt werden sollen, werden die Kosten von der Versicherung übernommen. |