Immer mehr Menschen beschaffen sich Informationen im Internet und auch immer mehr Geschäfte werden im world wide web abgewickelt. Für die surfende Bevölkerung ergeben sich aus der Nutzung des Internets große rechtliche Gefahren. Unabhängig davon, ob das Internet für die Werbung, das Einkaufen oder die Informationsbeschaffung genutzt wird – juristische Fallstricke lauern auf vielen Internetseiten. Um für juristische Streitigkeiten gerüstet zu sein, empfiehlt sich unter Umständen der Abschluss einer Internet-Rechtschutz Versicherung. Mit Hilfe einer solchen Police oder einer privaten oder geschäftlichen Rechtschutz Versicherung, die einen Internet-Rechtschutz beinhaltet, ist man zwar grundsätzlich nicht vor juristischen Fallen abgesichert, kann im Falle rechtlicher Konsequenzen aber handlungsfähig auf die Forderungen Dritter reagieren. Dabei steht die Internet-Rechtschutz Versicherung zum Bsp. für die Kosten der anwaltlichen Beratung, eventuell notwendiger Sachverständigengutachten, gegnerische Anwaltskosten und eventuelle Gerichtkosten ein. Für Schadensersatzforderungen kommt die Internet-Rechtschutz Versicherung zwar nicht auf, hilft aber im optimalen Fall, diese effektiv abzuwehren. Gerade in der rechtlichen Grauzone der sogenannten Abofallen, welche von immer mehr unseriösen Webseitenbetreibern initiiert werden, kommen oft und schnell hohe finanzielle Forderungen durch die Seitenbetreiber auf Internetnutzer zu. Mit Hilfe einer Internet-Rechtschutz Versicherung besteht die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten zu lassen und derartige (möglicherweise unberechtigte) Forderungen effizient abzuwehren. Ein weites Beispiel, bei dem die Internet-Rechtschutz Versicherung von Nutzen sein kann, sind Urheberrechtsverletzungen. Egal ob es um einen illegal heruntergeladenen Song oder die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial geht. Die oft übertrieben hohen Schadensersatzforderungen der „Geschädigten“ können in vielen Fällen mit Hilfe einer Internet-Rechtschutz Versicherung unkompliziert in realistische Größenordnungen dezimiert werden oder sogar völlig abgewehrt werden. Ein Freifahrtschein für die achtlose Nutzung des Internets stellt die Internet-Rechtschutz Versicherung aber in keinem Fall dar. Auch wenn Prozesskosten, Gerichtskosten und andere Kostenfaktoren in aller Regel durch die Internet-Rechtschutz Versicherung gedeckt werden, müssen vom Internetnutzer in jedem Fall die möglicherweise anfallenden Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen der Geschädigten aus eigener Tasche finanziert werden. |