Es wird sich wohl niemand davon freisprechen können, einmal mit seinem Auto zu schnell unterwegs gewesen und dabei auch noch geblitzt worden zu sein. Auch das Falschparken bzw. das Nichtlösen eines Parkscheins gehört zu den Dingen, die jedem schon einmal passiert sind. Normalerweise ist die Angelegenheit mit dem Bezahlen des Bußgeldbescheides erledigt. Wer allerdings so schnell unterwegs war, dass ihm nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch noch ein Fahrverbot drohen, bei dem sind die Folgen merklich spürbarer als bei jemandem, der lediglich ein Knöllchen wegen Falschparken bezahlen muss. Häufig trifft es gerade diejenigen, die generell auf ihr Auto bzw. den Führerschein angewiesen sind und wer ohnehin zu viele Punkte gesammelt hat, wird ebenfalls versuchen, den erlassenen Bußgeldbescheid anzufechten. Dabei geht es den meisten Menschen nicht darum, dass der Bußgeldbescheid zurückgenommen wird. Vielmehr ist ihr Bestreben, die für sie harte und folgenreiche Entscheidung in eine mildere Strafe umzuwandeln. Dafür ist es erforderlich, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, der dann binnen einer bestimmten Frist zu begründen ist. In der Regel leitet die Straßenverkehrsbehörde die Angelegenheit dann an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann beim Amtsgericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung beantragt. Dass all diese Maßnahmen nicht mit der eigentlichen Höhe des Bußgeldes abgegolten sind, versteht sich von selbst.
Schon durch die Bearbeitung des Einspruchs entstehen zusätzlich Verwaltungsgebühren und ein Termin vor Gericht lässt die Kosten ebenfalls in ungeahnte Höhen schnellen. Sollte der Bußgeldempfänger dafür sogar noch anwaltlichen Beistand benötigen, ufern die Kosten weiter aus. Im Ergebnis kann es passieren, dass die Gesamtkosten drei- bis viermal so hoch sind, wie das eigentliche Bußgeld tituliert war.
Ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung überlegen sich die meisten Menschen, ob sie derartige Kosten schultern können oder wollen. Wer allerdings eine Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz abgeschlossen hat, der kann sich nach Zahlung der Selbstbeteiligung darauf verlassen, dass die Versicherung alle die mit dem Verfahren in Verbindung stehenden Kosten übernimmt. Dazu gehören auch die Auslagen für Zeugen und mögliche Sachverständige die überprüfen sollen, ob das Messgerät zur Geschwindigkeitsmessung technisch in Ordnung war.
Die Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ist eine getrennt von der eigentlichen Familienrechtsschutzversicherung abzuschließende Versicherung. Oftmals wird sie, um die Beiträge niedrig zu halten, mit einer Selbstbeteiligung angeboten. Die Laufzeit beträgt meist ein Jahr, wobei sich der Vertrag automatisch verlängert, sollte der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht fristgerecht kündigen. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren gewähren die Versicherer meist einen Beitragsrabatt, der sich bei mehreren abgeschlossenen durchaus lohnt. |