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VERKEHRSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN

Rechtschutzversicherung Verkehrsangelegenheiten

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bezahlt alle entstehenden Kosten und Auslagen die einem Versicherungsnehmer aufgrund von Streitigkeiten im Verkehrbereich entstehen. Als Beispiele hierfür sind die Kosten für einen Anwalt, für zu erstellende Gutachten als auch die Kosten für das Gerichtsverfahren zu nennen. Solche Kosten können leicht in die Tausende gehen und könnten ohne Verkehrsrechtsschutz-Versicherung nur in den seltensten Fällen bezahlt werden.

Der Versicherungsumfang umfasst in der Regel den Versicherungsnehmer als Fahrzeughalter, Eigentümer oder Leasingnehmer sowie als Fahrer von fremden Fahrzeugen. Dies bedeutet, dass auch Vorfälle versichert sind, die durch einem Dritten mit dem auf Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeug entstanden. Zusätzlich ist der Versicherungsnehmer auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast versichert. Versicherte Risiken sind beispielsweise Beratungsleistungen sowie Prozesskosten die aufgrund verkehrsrechtlichen Schadensersatzansprüchen von Dritten entstehen, Straf- und Bußgeldverfahren die der Versicherungsnehmer nicht hinnehmen möchte sowie Verfahren die zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis führen sollen.

Teilweise muss die Rechtschutzversicherung für Verkehrsangelegenheiten jedoch für entstehenden Kosten nicht eintreten, dies ist der Fall wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Beispiele hierfür sind das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug oder das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Eine Verkehrsrechtschutzversicherung wird teilweise schon sehr günstig angeboten, unter anderem bieten die Autoversicherung sie fahrzeugbezogen als Zusatzangebot an. Ebenso kann durch eine Selbstbeteiligung, diese liegt in der Regel zwischen 100 und 300 Euro, der Versicherungsbeitrag reduziert werden, auch Familienrabatte sind denkbar. Ein Vergleich der verschiedenen Gesellschaften hinsichtlich Preis und Leistung ist daher ratsam.

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