Das Verhältnis zwischen dem Vermieter und seinen Mietern kann ein entspanntes sein - muss es aber nicht. In vielen Fällen streiten sich die Parteien derart, dass nur Gerichte den Differenzen ein Ende setzen können. Häufige Streitpunkte sind die Nebenkostenabrechnungen, die sehr zum Ärger der Gerichte von den Vermietern oftmals fehlerhaft und für den Mieter undurchsichtig sind. Aber auch Mieterhöhungen sind häufig ein Grund, weswegen sich Mieter und Vermieter vor Gericht wiedersehen. Und wenn ein Mieter die Miete gar nicht oder nur manchmal zahlt, muss sich der Vermieter in einem Gerichtsverfahren die ausgebliebenen Zahlungen wiederholen.
Diese Streitigkeiten sind solange kein Problem, wie man entweder den Prozess gewinnt oder aber eine entsprechende Versicherung für solche Mietverfahren abgeschlossen hat. Denn bereits eine anwaltliche Beratung in einem Mietrechtsstreit kostet den Mandanten eine Gebühr. Und wenn man vor Gericht zieht und unterliegt, müssen nicht nur die Kosten für den eigenen Anwalt und das Gericht gezahlt werden. Auch die Kosten der Gegenseite, sollte sie sich anwaltlich vertreten lassen, müssen bezahlt werden. Hinzu kommen eventuelle Zeugenauslagen sowie die Kosten für einen Sachverständigen. Dieser wird seitens der Gerichte oftmals zu Rate gezogen wenn es darum geht, den ortsüblichen Mietzins festzulegen bzw. zu bewerten, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist oder nicht.
Wer bei einem solchen Prozess keine Wohnungs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, wird diese Kosten, die sich oftmals im vierstelligen Bereich bewegen können, selbst bezahlen müssen. Von daher ist es sowohl für Vermieter, die eine solche Versicherung zudem noch von der Steuer absetzen können, als auch für Mieter sinnvoll, eine Wohnungs-Rechtsschutz abzuschließen. Allerdings ist nicht gesagt, dass die Versicherung die Kosten für jeden Rechtsstreit übernimmt, den ein Kläger führen möchte. Vielmehr prüft sie vorher, ob eine Erfolgsaussicht besteht. Wird diese nicht gesehen, muss der Versicherungsnehmer die Kosten selbst tragen, obwohl er eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.
In der Regel ist eine Wohnungs-Rechtsschutz nicht in der Privatrechtsschutz-Versicherung integriert. Vielmehr ist sie ein Baustein, der zusätzlich zu der privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann, wobei im Normalfall der Abschluss der Privatrechtsschutz Voraussetzung ist. Die Laufzeit richtet sich auch nach der Hauptversicherung; sie kann ein Jahr oder fünf Jahre betragen, wobei die Versicherer oftmals einen Prämienrabatt einräumen.
Viele Versicherungen bieten die Wohnungs-Rechtsschutz mit einer Selbstbeteiligung an. Das hält die Prämie niedrig. Auch werben die Versicherer damit, dass die Selbstbeteiligung entfällt, sollte der Fall durch eine anwaltliche Erstberatung erledigt werden. |