Recht haben ist eine Sache - Recht bekommen sehr oft eine andere. Und weil viele Menschen meinen Recht zu haben versuchen sie, durch gerichtliche Verfahren an ihr Recht zu kommen. Billig sind solche Streitigkeiten keineswegs, wer aber eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, der kann darauf hoffen, dass seine Versicherung die Kosten für Anwalt und Gericht übernimmt. In den meisten Fällen ist das auch so, wenngleich viele Versicherungen ihren Kunden die so genannte Selbstbeteiligung erlassen, wenn sie einen Streit außergerichtlich lösen.
Für die Versicherer ufern die Kosten für Rechtsstreitigkeiten auch aus, sodass versucht wird, einige Streitigkeiten im Vorfeld außergerichtlich zu beheben. Dafür bietet z. B. die HUK24, der Online-Ableger der HUK COBURG, eine so genannte HUK24-Rechtsberatung an, wo der Versicherte zweimal jährlich eine telefonische Rechtsberatung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen kann. Eine Selbstbeteiligung entfällt dabei, allerdings sind auch die Kosten für einen sich anschließenden möglichen Rechtsstreit nicht abgedeckt, sodass der Kunde trotzdem auf eine Rechtsschutzversicherung angewiesen ist. Dabei muss er wissen, dass Streitigkeiten mit dem Vermieter nur dann abgedeckt sind, wenn neben der privaten Rechtsschutzversicherung eine zusätzlich abzuschließende Mietrechtsschutz-Versicherung vorhanden ist.
Gleiches gilt für den Straßenverkehr. Tritt dort jemand mit einer Schmerzensgeldforderung wegen eines schuldhaft verursachten Unfalls an den Versicherten heran, übernimmt die HUK24-Rechtsschutz die Kosten nur dann, wenn eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Dabei ist es gleich, ob der Versicherte als Fahrer eines Fahrzeugs, Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln die Verkehrsrechtsschutz in Anspruch nehmen muss. Bei einer Versicherungssumme von 1 Million € sollten die Kosten für Anwälte, Gericht und Sachverständige allemal zu zahlen sein.
All diese Spartenversicherungen bietet die HUK24-Rechtsschutz ihren Kunden an. Generell abgedeckt bei den Tarifen sind die Kosten für Anwalt, Gericht sowie die Kosten für notwendige Gutachten durch Sachverständige. Unterliegt im Verfahren der Versicherungsnehmer, erstattet die HUK24-Rechtsschutzversicherung die gegnerischen Anwaltskosten ebenso wie die Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Rechtsanwaltes. Notfalls wird sogar ein Strafkautionsdarlehen bis zu 100.000 € gezahlt. |