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ARBEITGEBERRECHTSSCHUTZ UND VARIANTEN |
Kostenabsicherung für arbeitsrechtliche Streits
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Ein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, durch eine Versicherung zum Arbeitgeberrechtsschutz die verschiedenen finanziellen Risiken vorab zu versichern, die durch entsprechende Rechtsstreitigkeiten zustande kommen können. Insbesondere Auseinandersetzungen, die gerichtlich geregelt werden müssen können sehr teuer werden. Pauschal kann festgehalten werden, je teurer der betroffene Arbeitnehmer, umso teurer wird der Rechtsstreit für den Arbeitgeber. Das Besondere bei Streitigkeiten auf dem Fachgebiet Arbeitsrecht ist, dass die Kosten bis zur ersten Instanz von jeder Partei selbst zu tragen sind, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt. Da arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, die bei Gericht landen, nicht selten sind, gilt es sich auch von Arbeitgeberseite dagegen abzusichern. Im Umfang der meisten Versicherungen zu diesem Zweck sind folgende Bausteine enthalten oder sollten enthalten sein: die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Steuerrechtsschutz, der Arbeitsrechtsschutz, Disziplinarrechtsschutz, Standesrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz und der Datenrechtsschutz. Zusätzlich wird noch der Antidiskriminierungsrechtsschutz von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten. In allen genannten Bereichen kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten, weswegen die Arbeitgeber-Rechtsschutzversicherung als sinnvoll zu erachten ist. Bereits bei kleinen Unternehmen kann der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll sein.
Je nachdem, ob ein Fuhrpark im Unternehmen vorhanden ist und entsprechend genutzt wird, macht es Sinn einen Verkehrsrechtsschutz abzuschließen. Der Versicherungsnehmer kann sich für eine Variante mit oder ohne Selbstbeteiligung entscheiden. Eine geringe Selbstbeteiligung ist meistens sinnvoll. |
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Unglaublich: Antidiskriminierungs-Rechtsschutz...
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Bereits seit August 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Gesetz wurde in Kraft gesetzt, um Diskriminierung bestimmte Gruppen der Bevölkerung zu verhindern oder zu ahnden. Das Gesetz beinhaltet, dass niemand wegen einer Behinderung, einer Weltanschauung, einer Religion, oder einer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Rasse eine Benachteiligung erfahren darf. Das Gleichbehandlungsgesetz gilt außerdem auch für Diskriminierungen wegen des Alters oder wegen des Geschlechtes oder der sexuellen Ausrichtung.
Praktische Auswirkungen kann das Gesetz vor allem für Arbeitgeber haben. Dies betrifft sowohl Vorgänge im Arbeitsalltag als auch Bewerbungen um einen Arbeitsplatz. Wer etwa als Bewerber oder Bewerberin meint, der potenzielle Arbeitgeber habe ihn wegen des Geschlechts oder der Hautfarbe nicht eingestellt, der kann diesen Arbeitgeber auf juristischen Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verklagen.
Nicht immer fußen solche Anschuldigungen auf belastbaren Tatsachen, in vielen Fällen spiegeln sie nur die von Emotionen gefärbten Empfindlichkeiten der scheinbar Diskriminierten wider. Um sich dann als Arbeitgeber gegen Anwürfe verteidigen zu können, ist eine spezielle Art der Rechtsschutzversicherung, der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz vorgesehen.
Mit dem Antidiskriminierungs-Rechtsschutz wird einem Unternehmen oder einem Selbstständigen der Schutz einer Versicherung angeboten, wenn ihm der Vorwurf einer Diskriminierung gemacht wird. Ein solcher Schutz kann deshalb wichtig sein, weil die Beweislage oftmals schwierig ist. In einem Verfahren wegen Benachteiligung einer bestimmten Personengruppe obliegt es meist dem Beklagten, den Nachweis zu führen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Im Extremfall kann also bereits eine unbewiesene und haltlose Behauptung dazu führen, dass ein Unternehmen in die Pflicht einer Beweisführung genommen wird. In solchen Fällen drohen nicht nur erhebliche Schadenersatzforderungen, sondern auch Kosten für Anwälte und den Prozess.
Mit dem Antidiskriminierungs-Rechtsschutz werden die Anwaltskosten und bei Bedarf auch die Kosten der Gegenseite gedeckt. Falls ein Prozess vermieden werden kann und es statt dessen zu einer Schlichtung oder zu einem Schiedsverfahren kommt, werden die Kosten für ein solches Verfahren auch von der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz übernommen (27.06.2011). |
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