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KFZ RECHTSSCHUTZ & FAHRZEUGRECHTSCHUTZ

Rechtsschutzversicherung für KFZ-Streitigkeiten

Auch bei scheinbar eindeutigen Unfällen streiten sich häufig die Versicherungen, der Bescheid ist nicht immer gerechtfertigt und nur ein Gang vor ein Gericht kann den Unfallgeschädigten vor Kosten durch eine Hochstufung der Versicherung sowie ungerechtfertigen Bußgeldern, Punkten oder sogar vor einem Fahrverbot bewahren. Jeder Rechtsstreit ist jedoch mit hohen Kosten verbunden, sei es die Ausgaben für einen Anwalt, die Kosten für Gutachten oder die Verfahrenskosten. Ohne eine Rechtschutzversicherung für den Bereich Verkehr beziehungsweise Kfz übersteigen die Rechtskosten leicht den finanziellen Möglichkeiten des Unfallgegners, deshalb ist ein Abschluss dieser ggf. zu empfehlen.

Wichtig ist es nach einem Unfall die Ruhe zu bewahren und diesen durch die Polizei aufnehmen zu lassen. Teilweise wird allen Beteiligten eine Teilschuld zu gewiesen. Diese darf der Unfallbeteiligte jedoch nicht vor Ort anerkennen, die Anerkennung erfolgt in der Regel schon durch die Bezahlung eines Bußgelds. Zusätzlich sollte der Unfallgeschädigte Zeugen benennen und den Unfallort mit Fotos dokumentieren, denn nicht bei allen Verkehrsunfällen kann die Schuld sonst einfach und zweifelfrei festgestellt werden. Vielleicht helfen gerade diese Fotos oder Zeugenaussagen dabei den Prozess zu gewinnen.

Private Rechtschutzversicherungen werden teilweise schon sehr günstig angeboten, beispielsweise als Teil einer privaten Rechtschutz oder als Zusatzangebot des Autoversicherers. Durch eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers oder auch durch die Versicherung eines einzigen Fahrzeuges, dabei muss zwingend das Kennzeichen angegeben werden, kann der Beitrag ebenfalls reduziert werden. Versicherungsgesellschaften bieten mitunter auch Partnerrabatte an, ein Vergleich lohnt sich immer.

 
Rechtsschutz vor dem Unfall abgeschlossen?

Rechtsschutz vor dem Unfall abgeschlossen? © MH / Fotolia

Fahrzeugrechtschutz vs. Verkehrs-Rechtsschutz

Sie ist zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben, wird allerdings im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung in einem so genannten Paket mit angeboten und der Abschluss der Fahrzeugrechtschutz ist insofern auch sinnvoll. Denn bei einem Verkehrsunfall, in den der Versicherungsnehmer als Halter oder Führer eines anderen Fahrzeugs verwickelt ist, zahlt lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten eines möglichen gerichtlichen Verfahrens, sollte der Versicherungsnehmer als Unfallverursacher am Ende auch tatsächlich feststehen. Bei einer unklaren Schuldfrage oder auch als Beteiligter eines Unfalls sind die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung und in der Folge auch eines gerichtlichen Verfahrens vom Versicherungsnehmer zu tragen, sollte er über keine Fahrzeugrechtschutzversicherung verfügen.

Dabei hat der Begriff Fahrzeugrechtschutz in der heutigen Zeit ausgedient bzw. ist in die Verkehrsrechtschutz übergegangen. Konkret bezieht sich der Versicherungsschutz auf das im Versicherungsschein beschriebene Fahrzeug. Neben dem Versicherungsnehmer genießen jedoch auch Mieter, Entleiher sowie sonstige berechtigte Personen Versicherungsschutz, es sei denn, dieser erweiterte Personenkreis wurde bei Vertragsabschluss ausdrücklich ausgeschlossen. Dann dürfen zwar andere Personen das Fahrzeug führen, haben im Falle eines schuldhaft verursachten Unfalls aber keinen Anspruch auf Leistungen aus der Rechtschutzversicherung.

Eine Verkehrs-Rechtschutz deckt aber nicht nur die Kosten eines Rechtstreites ab, bei der die Schuldfrage zu klären ist. Sie wird ergänzt durch die Verkehrsschadensersatz-Rechtschutz, die Verkehrsstrafrechtschutz und die Verkehrsverwaltungs-Rechtschutz in Verkehrssachen. Hier sei als Beispiel genannt, die Wiedererlangung einer ungerechtfertigten Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. das Vorgehen gehen das Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Nicht im Versicherungsumfang enthalten indes sind die Kosten beispielsweise zur Wiedererlangung entwendeter Sachen aus dem Fahrzeug.

Diese Bündelung dieser unterschiedlichen Sparten macht insoweit auch Sinn, da der Versicherungsnehmer dann sicher sein kann, für die Mehrzahl der im Straßenverkehr möglichen Verfahren rechtschutzmäßig gut abgesichert zu sein. Dabei übernimmt die Versicherung die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt sowie möglicher Zeugen und Sachverständige sowie im Falle einer Kostenübernahme auch die Gerichtskosten.

Da auch die Versicherungen angesichts einer übermäßigen Flut von Verfahren und Prozessen eine rasante Steigerung ihrer eigenen Kosten befürchten müssen und insofern auch aus eigenem Interesse vorbeugend handeln müssen, wird nicht selten im Vorfeld auch die Einschaltung eines Mediators empfohlen. Für den Versicherungsnehmer indes werden seitens der Versicherungen Selbstbeteiligungen in unterschiedlicher Höhe angeboten, die den Beitrag für die Fahrzeugrechtschutz niedrig halten und der oftmals sogar erlassen wird, sollte sich das Verfahren ohne Einschaltung des Gerichts erledigen können (16.06.2011).



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