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VERKEHRSRECHTSSCHUTZ: VARIANTEN IM VERGLEICH

Spezieller Rechtsschutz: Verkehrsrechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen, das sind oftmals zwei Paar Schuhe. Gerade im Bereich Verkehrsrechtsschutz. Hier kann aus einer kleinen Unachtsamkeit ein Riesenproblem werden. Fast jede Person ist auf die eine oder andere Weise in den Straßenverkehr involviert, kann so in einen Unfall verwickelt oder selbst zum Verursacher werden. Es geht nämlich nicht nur um den Rechtsschutz als Kraftfahrer oder Halter eines Kraftfahrzeuges, auch Fußgänger, Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel oder Radfahrer genießen bei der Wahl des passenden Tarifes Versicherungsschutz, wenn es zu Unfällen oder anderen Streitigkeiten kommt.

Verschiedene Varianten der Absicherung

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, einen pauschalen Verkehrs-, einen Fahrzeug- oder einen Fahrer-Rechtsschutz abzuschließen - und das in verschiedenen, vom Versicherer abhängigen Varianten. Die Auswahl des passenden Tarifes sollte daher vom reellen Bedarf geleitet werden.

 
Streitigkeiten bei Unfällen

Streitigkeiten bei Unfällen Eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung kann Anwalts- und Gerichtskosten kalkulierbar machen, doch die Tarifwelt scheint undurchschaubar (© Peter Atkins, Fotolia)

Allgemeiner Verkehrsrechtsschutz

Dieser Tarif wird entweder als Bestandteil eines kompakten Angebotes, wie beispielsweise dem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, abgeschlossen oder als separater Vertrag. Dabei kann unterschieden werden, ob ein oder alle auf den Versicherungsnehmer und dessen Ehegattin/Partnerin zugelassenen Fahrzeuge versichert werden sollen. Ähnlich sieht das auch in der gewerblichen Variante des pauschalen Rechtsschutzes aus, die eine Absicherung aller auf die Firma oder den Inhaber (bei einer Personengesellschaft) zugelassenen Fahrzeuge gewährleistet. Im Rahmen dieses Pauschal-Tarifes sind der Versicherungsnehmer sowie der Ehegatte oder Partner und alle minderjährigen, im Haushalt lebenden Kinder auch als Fußgänger, Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel oder Radfahrer sowie bei der berechtigten Nutzung fremder Fahrzeuge versichert. Die Ausgestaltung bei den einzelnen Versicherern kann aber unterschiedlich ausfallen, zum Beispiel im Hinblick auf volljährige, noch im Haushalt der Eltern lebende Kinder, so dass die gültigen Versicherungsbedingungen immer ausschlaggebend sind.

Fahrzeugrechtsschutz

Im Gegensatz dazu wird der reine "Fahrzeugrechtschutz" meist zur Kfz-Versicherung mit angeboten, ist aber auch davon unabhängig versicherbar. Hier bezieht sich der Versicherungsschutz auf das exakt beschriebene Fahrzeug und die berechtigten Nutzer. Beispielsweise macht diese Versicherungsform Sinn, wenn Dienstwagen von verschiedenen Angestellten genutzt werden können und dafür abgesichert werden sollen. Wird das versicherte Fahrzeug durch einen Neuwagen ersetzt, muss dies umgehend dem Versicherer gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz auch nahtlos übergehen kann.

Fahrerrechtsschutz

Umgekehrt befasst sich der Fahrerrechtsschutz mit verschiedenen Fahrzeugen, die der versicherte Fahrer dienstlich oder privat nutzen kann. Insbesondere für Berufskraftfahrer, die auf verschiedenen Fahrzeugen eingesetzt werden, ist diese Absicherung geeignet. Da der Versicherungsschutz aber sehr speziell ist, dürfte er im privaten Bereich kaum Anwendung finden.

VIDEO zum Thema Verkehrsrechtschutz

YOUTUBE: Welche Ansprüche habe ich beim Verkehrsrechtsschutz? (www.youtube.com/watch?v=syyHpp1rtWA)

Mögl. Deckungsumfang im Verkehrsrechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz: Bei vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise unterstellte Überschreitungen der zugelassenen Geschwindigkeit, kann Einspruch eingelegt werden, um zunächst die genauen Umstände und die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessung überprüfen zu können.
Schadenersatz-RS: Wenn Schadenersatzansprüche gegen Dritte erhoben werden müssen, weil z. B. nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden soll, greift dieser Aspekt des Verkehrsrechtsschutzes.
Vertrags- und Sachenrecht: Im Privatbereich greift dieser Rechtsschutz, u. a. wenn es Streitigkeiten wegen des Kaufvertrages, bei Reparaturleistungen oder der Gewährleistung gibt.
Steuerrechtsschutz: Beispielsweise kann der falschen Einstufung in die Kfz-Steuer mit einem Einspruch vor einem Finanzgericht entgegengetreten oder die korrekte Abgasklasse vor einem Verwaltungsgericht erstritten werden.
Strafrechtsschutz: Diese Komponente greift, wenn der Versicherungsnehmer sich wegen eines Vergehens, unter anderem Fahren unter Alkoholeinfluss, verantworten muss.
Verwaltungsrechtsschutz: Hier werden Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten oder bei Verwaltungsbehörden abgesichert, die sich z. B. mit dem Führen eines Fahrtenbuches oder dem Entzug des Führerscheins befassen.

Rechtsprüfung, Deckungszusage, Kostenübernahme

Der Rechtsschutzversicherer prüft im Schadensfall die rechtliche Situation und wird immer versuchen, einen Kompromiss mit der Gegenseite zu finden. Ist dies nicht möglich, kann er auf Nachfrage auch einen spezialisierten Rechtsanwalt empfehlen. Hat der Versicherungsnehmer bereits einen Rechtsanwalt, reicht dieser die Schadensunterlagen und seine Stellungnahme ein und erhält im Gegenzug eine Deckungszusage. Dies bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherer die Anwalts- und Verfahrenskosten übernimmt und notfalls auch eine Strafkaution, meist zwischen 50.000 und 100.000 Euro, bezahlt. Bis auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung hat der Versicherungsnehmer also keine Kosten aus dem Rechtsstreit zu erwarten.

Wie und wo findet man den passenden Schutz?

Das Angebot am Markt ist sehr vielfältig, so dass ausführliche Recherchen im Vorfeld unerlässlich sind. Am besten eigenen sich dazu Vergleiche im Internet, da die einzelnen Versicherer so viele variable Größen in ihre Tarife eingebaut haben, dass die Übersicht schnell verloren geht. Auf diversen Vergleichsportalen hingegen können sich Interessenten einen Überblick verschaffen und den eigenen Bedarf zunächst eingrenzen. Dabei sollten Bewertungen, wie zum Beispiel von Stiftung Warentest und Finanztest, einbezogen werden, denn es zählt nicht nur die zu zahlende Versicherungsprämie, sondern neben dem Versicherungsumfang auch die Kundenfreundlichkeit des Versicherers. Und da gibt es natürlich Unterschiede, so dass nicht nur die ausgesprochenen Spezialisten, wie zum Beispiel AdvoCard oder ARAG, an der Spitze rangieren. Natürlich spielen Kompetenz, bundesweite Vernetzung und ein großer Kundenbestand eine Rolle, aber manchmal bieten eben auch kleinere Versicherer einen umfangreichen Komfort.

 
Verkehrsrechtsschutz Vergleich

Verkehrsrechtsschutz Vergleich Plattformen wie Check24 versprechen einen umfangreichen Angebots-Vergleich für Verkehrsrechtschutzversicherungen (Screenshot check24.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/ am 27.05.2013)

Richtig vergleichen und Geld sparen

Aussagefähige Vergleiche gehen Schritt für Schritt auf alle Möglichkeiten ein. Zunächst werden die persönlichen Daten abgefragt, die für eine Vorauswahl der in Frage kommenden Anbieter und Tarife verantwortlich sind:

Einflussfaktoren auf die Prämie

Beschäftigung im öffentlichen Dienst: Für diesen gibt es bei einigen Versicherern spezielle Tarife, die meist etwas günstiger sind.
Familie oder Single: Für Alleinstehende, die allerdings auch nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben dürfen, gelten ebenfalls Rabatte.
Geburtsdatum: Einige Anbieter gewähren ab einem bestimmten Alter Ermäßigungen.
Vorschäden: Gab es bereits einen Vorvertrag und wurden dort Leistungen in Anspruch genommen, können Anbieter den neuen Versicherungsschutz entweder ablehnen oder zu erschwerten Bedingungen annehmen.

dann: Versicherungsumfang wählen

Verkehrsrechtsschutz für ein Fahrzeug oder
Verkehrsrechtschutz für alle Fahrzeuge der Familie,
als separater Vertrag oder als
Vertragspaket mit Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
für berufstätige Personen oder Familien
Privat- und Verkehrsrechtsschutz - für nicht berufstätige Personen oder Familien

Achtung Selbständige

Wichtig bei der Auswahl ist der berufliche Status des Antragstellers, denn für Selbständige gelten in den meisten Fällen andere Tarife. Manche Versicherer unterscheiden bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze für die selbständige Tätigkeit nicht im Tarif, deswegen sind entsprechende Informationen im Vergleich genau zu prüfen.

Die richtige Deckungssumme

Ein weiteres Auswahlkriterium ist die Deckungssumme, die zwischen 150.000 Euro und unbegrenzt variieren kann. Dabei handelt es sich nicht um den Streitwert, sondern um die Anwalts- und Gerichtskosten, die bei Verfahren pro Versicherungsjahr übernommen werden. Muten 150.000 Euro zunächst auch viel an, dürfen wichtige Kostenfaktoren nicht außer Acht gelassen werden: Ein Rechtsschutzversicherer sollte im Ernstfall auch die Kosten für Zeugen und Sachverständige und für Korrespondenzanwälte, wenn der Wohnort zu weit vom Gerichtsstand entfernt ist, übernehmen. Auch die Stellung einer Strafkaution muss gewährleistet werden. Gerade bei Personen- oder Umweltschäden, die nun mal bei Verkehrsunfällen vorkommen können, fällt der Streitwert sehr hoch aus - und damit auch die Anwalts- und Gerichtskosten. Spezialversicherer, wie beispielsweise die Deurag oder die ARAG, vereinbaren schon seit längerer Zeit keine Begrenzung in den Deckungssummen mehr, außer die Rechtsstreitigkeiten finden im Ausland statt. Hier gibt es meist eine Unterscheidung nach europäischem und außereuropäischem Ausland. Die Deckungssummenbegrenzung für diese Schadensfälle dient nicht zuletzt der Versichertengemeinschaft. Die Kosten im Ausland lassen sich nämlich schwer kalkulieren und könnten das Beitragsniveau bei übermäßiger Inanspruchnahme nach oben verschieben.

Selbstbeteiligung senkt Prämie

Den eigenen Beitrag können Versicherungsnehmer durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zwischen 0 und 1000 Euro je Schadensfall aktiv mitgestalten. Zum Beispiel kostet ein separater Verkehrsrechtsschutz bei der Deurag ohne Selbstbeteiligung 82,65 Euro im Jahr, mit einer variablen Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro dann nur noch 51,30 Euro. (Dabei zählt die höhere Selbstbeteiligung, wenn der Versicherungsnehmer keinen von der Gesellschaft empfohlenen Rechtsanwalt beauftragt. Hintergrund solcher Regelungen sind meist Rahmenverträge, die Versicherer mit Anwälten vereinbaren.) Die Auswahl eines Tarifes mit Selbstbeteiligung ist also ein reines Rechenexempel: Wird der Vertrag nicht in Anspruch genommen, hat man Geld gespart. Im Gegenteil muss ein Versicherungsnehmer mehr bezahlen, als er dies bei einem Tarif ohne Selbstbeteiligung getan hätte. Es ist also eine Frage der Wahrscheinlichkeit, welche Variante für den Einzelfall sinnvoll ist.

Finanztest / Test.de: Seriöse Vergleiche

Stiftung Warentest: Verkehrsrechtsschutz Vergleich

Stiftung Warentest: Verkehrsrechtsschutz Vergleich Eine seriöse Quelle für Versicherungsvergleiche ist immer wieder die Stiftung Warentest mit ihrem Magazin Finanztest - hier ein älterer Verkehrsrechtsschutz-Vergleich von 2007 (Screenshot www.test.de/Verkehrsrechtsschutz-Sicherheit-im-Gepaeck-1555139-0/)

Auch die Details vergleichen

Kommen nun also bei einem Online-Vergleich einige Kandidaten in die engere Auswahl, kann man diese bis ins Detail gegenüberstellen und genauer betrachten. Dabei können wichtige Feinheiten, wie zum Beispiel die Regelungen zur Wartezeit, mögliche Laufzeitvarianten und die Möglichkeit einer telefonischen Beratung, vertieft und ausgewählt werden. Schwieriger wird der Vergleich bei Sondertarifen, bei denen verschiedene Komponenten verknüpft werden.

Die jeweiligen Versicherungsbedingungen, die immer entscheidende Vertragsgrundlage sind und rechtzeitig ausgehändigt werden müssen, sind in den meisten Vergleichsportalen hinterlegt und können so sofort eingesehen werden. Auch die Beantragung einer Verkehrsrechtsschutzversicherung kann direkt über ein Online-Portal veranlasst werden, so dass der gewünschte Versicherungsschutz, der frühestens mit den Antragseingang beim Versicherer beginnen kann, schnell verfügbar ist.

Auf Nummer "Sicher" gehen via Versicherungsmakler

Natürlich kann man die Vergleichs- und Angebotserstellung auch von qualifizierten Versicherungsvermittlern erledigen lassen. Hier bieten sich insbesondere Makler an, da sie von den Anbietern unabhängig am Markt agieren, sowieso Vergleiche anstellen müssen und für Ihre Empfehlung haften. Die Vorgehensweise ist dabei dieselbe, nur können sich Interessenten ihre Fragen hier persönlich beantworten lassen. Im Schadensfall allerdings dürfen Versicherungsmakler auch nur Unterlagen entgegennehmen oder Hinweise zur Abwicklung geben, denn die Rechtsberatung ist für diese Vermittler nur sehr eingeschränkt zulässig. Eines können sie aber genau einschätzen und von vornherein klären: Die jeweilige Schadensursache muss innerhalb der Vertragslaufzeit liegen. Also ist der nachträgliche Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, wenn der Schaden bereits passiert ist, nicht möglich. Zur schnellen Klärung von Rechtsfragen stellen die Versicherer aber eine Service-Rufnummer zur Verfügung, so dass auch im Ernstfall immer ein Ansprechpartner erreichbar ist.

Fazit: Verkehrsrechtsschutz

Mit einer Rechtsschutzversicherung werden Anwalts- und Gerichtskosten zur kalkulierbaren Größe, denn außer dem Versicherungsbeitrag und einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung je Schadenfall kommen auf die Versicherten in den abgesicherten Bereichen keine Kosten mehr zu. Der Verkehrsrechtsschutzversicherung kommt insbesondere eine große Bedeutung zu, da die meisten Menschen auf irgendeine Weise in den Straßenverkehr involviert sind. Ein Unfall ist schnell passiert und kann gerade bei Personen- oder Umweltschäden große Kosten verursachen. Aber auch in vielen anderen Belangen übernimmt die Verkehrsrechtsschutz Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, so dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis ein sehr gutes ist (27.05.2013).



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