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MIETRECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG

Mieterrechtsschutzversicherung

Spätestens zu Beginn eines neuen Kalenderjahres, wenn der Vermieter seinen Mietern die Jahresendabrechnung zukommen lässt, wird sich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter meist verschlechtern. Denn leider ist kaum eine Nebenkostenabrechnung richtig erstellt und so kommt es bei den meisten Mietern zu einer Nachzahlung, die sie oftmals um Ärger zu vermeiden, auch leisten.

Es gibt aber auch Mieter, die sich einfach nicht trauen, gegen den Vermieter vorzugehen. Sei es, weil sie einfach ihre Ruhe haben wollen oder auch, weil sie es sich einfach nicht leisten können. Denn selbst wer sich zu einhundert Prozent im Recht wähnt, muss dieses erst einmal auch bekommen. Und da sich bei verhärteten Fronten die Parteien meist nie ohne Zuhilfenahme des Gerichtes einigen können, ist der Abschluss einer Mietrechtsschutz-Versicherung für jeden Mieter einfach unabdingbar. So kann ein Prozess gegen den Vermieter je nach Streitgegenstand und -wert schon einige hundert Euro an Gebühren kosten. Und wenn der Mieter vor Gericht wider Erwarten doch unterliegt, muss er nicht nur die Kosten seines Anwalts zahlen, sondern zugleich auch die Kosten des gegenerischen Anwalts sowie die Gerichtsgebühren. Und sollte das Gericht die Einschaltung eines Sachverständigen für notwendig erachtet haben, weil ohne die Zuhilfenahme eines Fachmannes nicht geklärt werden kann, ob die angekündigte Mieterhöhung wirklich akzeptabel für den Mieter ist, so müssen diese Auslagen ebenfalls von der unterlegenen Partei gezahlt werden. Ohne eine entsprechende Mietrechtsschutz-Versicherung kann das für den Mieter schon fast den finanziellen Ruin bedeuten.

Angeboten werden Mietrechtsschutz-Versicherungen von allen gängigen Versicherungsgesellschaften. Da es sich bei dieser Versicherung aber um eine Ergänzungsversicherung handelt, muss zuvor eine Privat-Rechtsschutz-Versicherung bei dem selben Unternehmen abgeschlossen werden. Die Mietrechtsschutz wird dann als Baustein in die Privatrechtsschutz integriert und nach einer Wartezeit von meist drei Monaten übernimmt die Versicherung dann auch die Kosten, die bei einer streitigen Auseinandersetzung zwischen dem Mieter und seinem Vermieter entstehen. Tritt der Mieter allerdings als Kläger auf, prüft die Versicherung vor der Kostenzusage die Erfolgsaussichten. Evtl. ist es sogar denkbar, dass der Streit durch eine anwaltliche Erstberatung aus dem Weg geräumt wird. Dann erlassen die meisten Versicherungen dem Mieter die eigentlich fällige Selbstbeteiligung. Diese ist oftmals Bestandteil der Versicherung, damit die zu zahlende Prämie für die Mietrechtsschutzversicherung nicht au sufert.

Der Vertrag läuft meist über ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Bei Abschluss eines Fünfjahresvertrages gewähren viele Versicherer einen Prämienrabatt, der durchaus bei mehreren abgeschlossenen Versicherungen zu einem erheblichen Einsparpotenzial führen kann.



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