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BERUFSRECHTSSCHUTZ: NICHT NUR FÜR'S ARBEITSRECHT

Kostenübernahme bei berufsbezogenen Streits

Mit einer Rechtsschutzversicherung erwirbt sich der Versicherungsnehmer gegen einen bestimmten Betrag die Möglichkeit, die Kosten zur Wahrung seiner rechtlichen Interessen in verschiedenen Bereichen des Lebens oder im Rahmen seiner Unternehmenstätigkeit von einer Versicherungsgesellschaft übernehmen zu lassen. Die meisten Rechtsstreitigkeiten werden somit kalkulierbar. Die Tarife zur Rechtsschutzversicherung bestehen grundsätzlich aus verschiedenen Bausteinen, die nach Bedarf zusammengesetzt werden können. Allerdings ist der Berufsrechtsschutz für abhängig Beschäftigte in der Regel nicht separat versicherbar, sondern muss mindestens in Kombination mit dem Privat-Rechtsschutz-Baustein abgeschlossen werden.

 
Rechtsschutz im Beruf

Rechtsschutz im Beruf (© Sandor Jackal / Fotolia)

Berufsrechtsschutz: Versicherbare Konstellationen

Die verschiedenen Kombinationen der unterschiedlichen Komponenten sind jeweils separat in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung geregelt:

• § 24 ARB Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
• § 25 ARB Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
• § 26 ARB Privatrechtsschutz, Berufsrechtschutz, Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
• § 27 ARB Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
• § 28 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige

Darüber hinaus gibt es einige Versicherer, die insbesondere für Manager, Vorstände und Aufsichtsräte einen speziellen Rechtsschutz anbieten, da diese Personengruppe auf Grund ihrer beruflichen Stellung nicht im Arbeits-Rechtsschutz versicherbar ist. Für diesen Personenkreis empfiehlt sich außerdem ein Zusatz-Vertrag, der sich mit Vermögensschäden durch Fehlentscheidungen oder Nachlässigkeiten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit befasst. Des Weiteren können Angehörige spezieller freier Berufe, wie zum Beispiel Ärzte, Architekten oder Steuerberater, auf ihr Berufsbild zugeschnittene Rechtsschutz-Kombinationen abschließen.

Versicherbare Kosten, Fälle und Geltungsbereiche

Grundsätzlich werden von einer Rechtsschutzversicherung die Kosten eines beauftragten Rechtsanwaltes im Rahmen der geltenden Vorschriften getragen, wenn es sich um einen versicherten Fall handelt. Der Anwalt schildert dem Rechtsschutzversicherer den Sachverhalt und erhält von dort die Deckungszusage für weitere rechtliche Schritte. Das schließt insbesondere die anfallenden Gerichts- und Gutachterkosten mit ein, wenn der Versicherungsnehmer zur Zahlung verpflichtet ist.

Aber auch Zeugengelder oder Reisekosten werden übernommen, solange diese als notwendig erachtet werden. Des Weiteren stellt die Rechtsschutzversicherung auch eine Strafkaution im festlegten Ausmaß, um den Versicherungsnehmer im Ernstfall auszulösen zu können.

Die Deckungssummen für die Kosten unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und können von 150.000 Euro pro Jahr bis zu unbegrenzten Leistungen reichen. Der genaue Umfang der zu erstattenden Kosten sowie der regionale Geltungsbereich sind aber im mer den gesellschaftsabhängigen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Meist gelten die Rechtsschutzversicherungen in Europa, in den Mittelmeer-Anliegerstaaten sowie auf den kanarischen Inseln und Madeira. Der Versicherungsfall wird dabei in der Regel mit dem ursächlichen oder auslösenden Ereignis gleichgesetzt.

Unterscheidung des Schutzes nach Berufsstatus

Da der Berufsrechtsschutz sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber versicherbar ist, sieht der jeweilige Versicherungsumfang naturgemäß die Wahrnehmung verschiedener Interessen vor. Greift bei Arbeitnehmern, Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamten der Rechtsschutz insbesondere bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oder Dienstherrn, genießen Unternehmer oder Vereine den Versicherungsschutz für gegensätzlich ausgerichtete Interessen.

Berufsrechtsschutz für Firmen & Vereine (§24 ARB)

Der Versicherungsschutz gilt jeweils für die selbstständige, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie für die beschäftigten Mitarbeiter im Rahmen der Tätigkeit für den Unternehmer. Auch Vereine bzw. deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder sind in dieser Variante versicherbar, soweit sie sich mit in der Satzung festgelegten Aufgaben befassen. Folgende Schwerpunkte umfasst der Versicherungsschutz gemäß § 24 ARB:

Schadensersatz-Rechtsschutz: Dieser befasst sich mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte, wie zum Beispiel von Verdienstausfall.

Arbeits-Rechtsschutz: Der Unternehmer kann seine rechtlichen Interessen als Arbeitgeber wahrnehmen, wie zum Beispeil einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht hat. Aber auch die rechtlich sichere Gestaltung von oder Streitigkeiten wegen Arbeitsverträgen fallen unter diesen Punkt. Bei der Berechnung der Versicherungsprämie ist deswegen immer die Anzahl der Beschäftigen oder die Brutto-Jahres-Lohn- und Gehaltssumme anzugeben.

Steuer-Rechtsschutz - auch vor Gerichten: Der Gewerbe- oder Umsatzsteuer-Bescheid wird vom Unternehmer beanstandet oder Einspruch gegen andere Festlegungen des Finanzamtes eingelegt - ein Rechtsanwalt kann dabei tatkräftig unterstützen.

Sozialgerichts-Rechtsschutz: Die Berufsgenossenschaft kündigt sich zur Betriebsprüfung an oder berechnet die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, obwohl der Betrieb grundsätzlich befreit ist und Rechtswege müssen beschritten werden.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Ein Unternehmer muss sich verantworten, weil er angeblich seine Schweigepflicht verletzt hat oder gegen andere Standesrichtlichtlinien verstoßen haben soll.

Straf-Rechtsschutz: In der Umgebung des Unternehmens wird eine Gewässerverunreinigung festgestellt und der Verdacht fällt auf den Unternehmer, er kann sich umfassend verteidigen.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Wird dem Unternehmer die Verletzung von Verordnungen, wie zum Beispiel Arbeitsrechtsvorschriften, vorgeworfen, genießt er für diese Auseinandersetzung Versicherungsschutz.

Daten-Rechtsschutz: Der vorgeworfenen Verletzung von Datenschutz-Richtlinien kann der Unternehmer mit rechtlichem Beistand entgegentreten.

Antidiskriminierungs-Rechtsschutz: Insbesondere Klagen wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fallen in diesen Bereich.

Einige Fallbeispiele:

Ein Unternehmen entlässt einen Mitarbeiter aufgrund seiner mangelhaften Leistungen und einiger Unzulänglichkeiten im persönlichen Verhalten. Der Arbeitnehmer klagt vor dem Arbeitsgericht, letztendlich wird ein Vergleich ausgehandelt. Die Kosten für das Unternehmen belaufen sich auf über 2.000 Euro und werden vom Versicherer erstattet.

Ein angestellter Fahrer eines Dienstfahrzeuges wird während einer beruflich bedingten Fahrt in einen Verkehrsunfall verwickelt und erleidet schwere Verletzungen. Die Berufsgenossenschaft bewilligt eine Rente, die allerdings zu niedrig ausfällt. Der Unternehmer klagt gegen die Berufsgenossenschaft, wobei schon erhebliche Gutachterkosten anfallen. Diese werden aber ebenso wie die Gerichtskosten vom Versicherer übernommen.

Ein großer Streitpunkt ist immer wieder die gewerbliche Nutzung von Betriebsmitteln, die vom Finanzamt gern dem Privatbereich zugeordnet werden und sich somit erhöhend auf die Einkommenssteuer des Unternehmers auswirken können. Wird ein Einspruch gegen den Steuerbescheid negativ beschieden, kann der Unternehmer Klage beim Finanzgericht einreichen. Die Kosten werden vom Rechtsschutzversicherer getragen, auch wenn die Klage letztendlich abgewiesen wird.

Vermögensschadenrechtsschutz für Vorstände, GFs...

Insbesondere der Personenkreis um Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte sowie Verwaltungsräte oder Beiräte haben Entscheidungen zu treffen und zu verantworten, die nicht immer richtig sein müssen und somit zu Vermögensschäden führen können. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Rechtsanwalts- und Verfahrens-Kosten für die Wahrnehmung der Interessen, wenn die versicherte Person auf der Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gerichtlich oder außergerichtlich haftbar gemacht wird. Abweichend von den sonstigen Regelungen wird der Eintritt des Versicherungsfalls in diesem Vertrag als Zeitpunkt festgelegt, zu dem die versicherte Person begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Wichtig ist, dass dieser Zeitpunkt innerhalb der Vertragslaufzeit liegt, wobei eine Rückwärtsdeckung bei Vertragsabschluss gesellschaftsabhängig möglich ist. Die Deckungssummen werden dabei frei gewählt, sollten aber 250.000 Euro pro Jahr nicht unterschreiten. Üblicherweise werden relativ hohe Selbstbeteiligungen vereinbart. Zu beachten sind allerdings auch wichtige Ausschlüsse, wie zum Beispiel Vertragsstrafen und Bußgelder, Schadenersatzansprüche in den USA, Kosten für Streitbeitritt oder -verkündigung sowie negative Feststellungsklagen, Unverhältnismäßig hohe Vergleichskosten, Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wenn es mehr als drei sind sowie vorsätzliche verursachte Vermögensschäden.

Besonderheit - Arbeits-Rechtsschutz für Manager

Die besondere arbeitsrechtliche Stellung von Führungspersonal und Managern, die zum einen sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Arbeitnehmer gelten und darüber hinaus auch Anstellungsverträge mit vom Arbeitsrecht abweichenden Regelungen haben, bewirkt, dass sie demzufolge auch nicht den üblichen Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer genießen können. Hier klafft eine gravierende Versicherungslücke, die nur durch einen zusätzlichen Rechtsschutzbaustein abgesichert werden kann. Siehe auch das folgende Video:

 

Youtube: Klassischer Rechtsschutz vs. Managerschutz
(www.youtube.com/watch?v=RH9Os3iWOQA)

Einige Anbieter, wie zum Beispiel die Zurich oder ROLAND-Rechtsschutz, ergänzen den Vermögensschadenrechtsschutz um den Rechtsschutz aus dem Anstellungsvertrag und einen Spezial-Straf-Rechtsschutz, um so ein kompaktes Versicherungspaket für Manager anzubieten. Hierbei handelt es sich aber um die private Absicherung eines Managers, die nur bedingt mit der Vermögensschadenrechtsschutzversicherung, die ein Unternehmen für seine Geschäftsführung abschließen kann, übereinstimmt. Im Zweifelsfall sollte mit Eintritt in die Geschäftsführungsebene eine komplette Analyse der Risiken und des bestehenden Versicherungsschutzes vorgenommen werden.

Arbeitnehmer, Angestellte im öfftl. Dienst, Beamte

Beim Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer, Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte versichert ist der Versicherungsnehmer als Arbeitnehmer und Arbeitgeber für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, wie zum Beispiel Haushaltshilfen, und darüber hinaus auch der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin als Arbeitsnehmer sowie minderjährige Kinder. Bereits volljährige Kinder gelten oft als mitversichert bis zum Antritt einer ersten und auf Dauer angelegten Berufstätigkeit und solange sie nicht verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Der Versicherungsumfang umfasst folgende Schwerpunkte:

Arbeits-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, wie zum Beispiel bei widerrechtlich ausgesprochenen Kündigungen. Für Beamte gelten hierbei die jeweiligen Dienstherren als Arbeitgeber.

Disziplinar- und Standesrechtsschutz: Hierbei sind insbesondere spezielle Berufsgruppen, wie zum Beispiel angestellte Ärzte oder Steuerberater, aber auch Polizisten oder Berufssoldaten, bei Auseinandersetzungen wegen der Verletzung von Berufspflichten, beispielsweise der Schweigepflicht, versichert.

Einige Fallbeispiele:

Einem Arbeitnehmer wird betriebsbedingt gekündigt und gleichzeitig vom Arbeitgeber eine andere Stelle angeboten. Er kann das neue Job-Angebot annehmen und gleichzeitig eine Kündigungsschutzklage einreichen. Im konkreten Fall konnte vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich erzielt werden. Der Rechtsschutzversicherer hat dabei alle Kosten übernommen.

Ein Beamter hat Familienzuschläge erhalten, die im Nachhinein als widerrechtlich bezogen eingeschätzt wurden. Er muss sich einem Disziplinarverfahren stellen und beauftragt mit der Wahrung seiner Interessen einen Rechtsanwalt. Das Verfahren wird eingestellt und die Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Die Auswahl des passenden Tarifs

Eine Vorauswahl mit Hilfe eines Online-Vergleiches macht in jedem Fall Sinn. Zunächst muss dabei unterschieden werden, ob der Berufsrechtsschutz für einen Arbeitnehmer, Angestellten des öffentlichen Dienstes oder Beamten auf der einen Seite oder einen Unternehmer oder Freiberufler auf der anderen Seite gesucht wird.

Vergleiche für abhängig Beschäftigte: Für abhängig Beschäftigte ergibt sich nämlich schon aus der Vorauswahl, ob sie rabattierte Tarife in Anspruch nehmen können. Naturgemäß sind die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im öffentlichen Dienst oder bei Beamten seltener, so dass die Beiträge auch günstiger gestaltet werden können. Nun ist nur noch die Auswahl zu treffen, ob der obligatorische Privat-Rechtsschutz um den Verkehrs- und/oder den Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz erweitert werden soll. Abgefragt wird außerdem, ob im Haushalt volljährige Kinder leben, die noch keiner auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit nachgehen, und ob der Versicherungsnehmer geringfügig Beschäftigte hat.

Vergleiche für Unternehmen und Freiberufler: Die verfügbaren Vergleiche können für diesen Bereich zwar eine Orientierung geben, aber eine konkrete Verhandlung mit den verschiedenen Anbietern ersetzen sie nicht. Grundsätzlich wird zunächst das genaue Geschäftsfeld abgefragt, das im Versicherungsvertrag auch detailliert aufgeführt werden sollte. Für bestimmte Freiberufler, wie zum Beispiel Ärzte oder Architekten, gibt es Spezialtarife, die zum Beispiel auch ein aktives Forderungsmanagement für offene Rechnungen beinhalten können. Generell müssen aber neben der Rechtsform und einigen anderen Unternehmensinformationen die Anzahl der Beschäftigten unterschieden nach geringfügig Beschäftigten, Teil- und Vollzeitkräften sowie freien Mitarbeitern und die jährliche Brutto-Jahres-Lohn- und Gehaltssumme angegeben werden, um eine korrekte Beitragskalkulation zu ermöglichen. Es gibt durchaus interessante Kompakt-Angebote, die dann wiederum den privaten Bereich sowie die Fahrzeuge mit einbeziehen, sich aber nicht für alle Unternehmen eignen.

Die Auswahl des optimalen Anbieters

Die Ergebnisliste des Online-Vergleichs zeigt dann die besten Anbieter, entweder nach Preis oder Leistung sortiert, an. Wichtige Kriterien bei der Auswahl sollten u.a. sein:

• die vertraglich vereinbarten Wartezeiten,
• eventuelle Selbstbeteiligungen, die zur Beitragsersparnis führen und den Vergleich verzerren können,
• die Deckungssummen,
• der Geltungsbereich,
• die Mindestvertragslaufzeit und
• das Angebot einer kostenlosen telefonischen Anwaltsberatung.

Neben den Spezialisten, wie zum Beispiel AdvoCard, ROLAND oder ARAG, die schon durch ihr langjähriges Know-how punkten können, gibt es durchaus auch kleinere und günstige Anbieter am Markt, die in die Betrachtung mit einbezogen werden sollten. Allerdings ist die Angebotsvielfalt abhängig vom konkreten Bedarf. Können zum Beispiel die Arbeitnehmer frei auswählen, müssen bei Unternehmen und Freiberuflern die Spezial-Tarife berücksichtigt werden. Insbesondere beim Vermögensschadenrechtsschutz für Manager trennt sich nämlich die Spreu vom Weizen, denn es gibt nur wenige Anbieter in diesem Bereich. Hier müssen die Angebote auch direkt angefragt und ausgehandelt werden, da die Beitragskalkulation immer individuell vorgenommen wird - unabhängig davon, ob der Vermögensschadenrechtsschutz vom Unternehmen oder der betreffenden Person abgeschlossen wird.

Fazit - Berufsrechtsschutz

Die Vielfalt der Versicherungsmöglichkeiten ist sehr unübersichtlich und überschneidet sich zuweilen. Ist die Angebotsermittlung und der Vergleich bei Arbeitnehmern, Mitarbeitern im öffentlichen Dienst oder Beamten noch einfach zu bewerkstelligen, stehen Freiberufler, größere Unternehmen und deren Manager vor ganz anderen Herausforderungen. Deswegen eignen sich Online-Vergleiche nur bedingt zur Orientierung, die Versicherungsbedingungen müssen sowieso genau geprüft werden.

Um ganz sicher zu gehen, sollten Unternehmen und die Führungskräfte in jedem Fall entweder direkte Anfragen bei Versicherern stellen, um eine Risikoeinschätzung vor Ort durchführen zu lassen und so eine individuelle Beitragskalkulation zu erreichen. Das hat zum Vorteil, dass der Vertreter des Rechtsschutzversicherers alle relevanten Daten abfragen und auf die Versicherbarkeit hinweisen muss. Anhand des obligatorischen Beratungsprotokolls kann der Versicherungsnehmer somit die Details festhalten lassen.

Die Alternative wäre die Beauftragung eines unabhängigen Maklers, der die Details genauso erfassen muss. Er führt also zunächst eine genaue Bedarfsermittlung durch, um dann im Auftrag des Versicherungsnehmers Ausschreibungen zu initiieren und die optimale Variante als Empfehlung vorstellen zu können. Damit liegt die Haftung für die passende Auswahl bei ihm. (06.01.2014)

Siehe auch:

Die wichtigsten Versicherungen für Polizisten So abwechslungsreich und spannend der Job als Polizist auch ist er bringt gewisse Risiken mit s...

  Die wichtigsten Versicherungen für Polizisten


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