Eine Rechtsschutzversicherung ist allein schon wegen des finanziellen Seelenfriedens unverzichbar. Das wird auch jeder bestätigen können, der schon einmal einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Interessen beauftragt hat und nach Abschluss der Angelegenheit die Rechnung bezahlen muss, weil keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Geht sogar ein gerichtlicher Prozess verloren, wird die ganze Angelegenheit dramatisch teurer, da dann noch die Kosten der Gegenseite und die Gerichtsgebühren zu zahlen sind. Von daher ist eine Rechtsschutzversicherung unverzichtbar. Allerdings sollte bei der Suche nach einem geeigneten Versicherer vor allem danach geschaut werden, was bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung tatsächlich versichert ist. So bietet zum Beispiel die LVM mit ihrer Rechtsschutz eine Rechtsschutzversicherung an, von der nach Aussage des Versicherers sowohl Privatleute wie auch Gewerbetreibende und Landwirte davon profitieren.
In dem neuen Tarif ist ein Schadensfreiheitsrabatt mit Rabattschutz enthalten, wo der Versicherte nach drei Jahren ohne Inanspruchnahme der Versicherung einen Rabatt von 10 % auf den Beitrag erhält. Der Rabatt bleibt bestehen, solange der Versicherungsnehmer die LVM-Anwaltshotline bzw. einen Anwalt aus dem LVM-Anwaltsnetzwerk beauftragt.
Auch die Inanspruchnahme von vier kostenlosen telefonischen Beratungen pro Jahr durch einen Rechtsanwalt in Fällen, die nicht im Versicherungsumfang versichert sind, gehört in die LVM Rechtsschutzplus. Das ist insofern nicht unbedeutend, können manche Streitigkeiten bereits durch eine anwaltliche Beratung aus dem Weg geräumt werden, wofür der Rechtsanwalt in der Regel aber immer noch eine Beratungsgebühr in Rechnung stellen kann.
Ansonsten hat sich bei der LVM Rechtsschutzplus vom Versicherungsumfang nichts geändert. So liegt die Deckungssumme bei 1 Million Euro; Strafkautionen werden bis zu 100.000 € gezahlt. Dabei erstreckt sich die Deckung auch auf Versicherte, die sich bis zu einem Jahr im Ausland aufhalten. Das schließt jedoch nicht eine eigene Immobilie im Ausland mit ein; ein selbst genutzter Zweitwohnsitz ist nur Inland versichert. Dabei ist die Anzahl der Zweitwohnsitze unerheblich. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn sich die Angelegenheit nach erstmaliger Beratung bereits erledigt hat. |