Die Advocard ist die Mitgliedskarte im Scheckkartenformat, mit welcher der Versicherungsnehmer nachweist, dass er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Diese Karte zeigt dem beauftragten Anwalt sicher an, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht und es keine Schwierigkeiten bei der Begleichung seiner Rechnung geben wird. Die Wahl des Anwaltes ist grundsätzlich frei, die Versicherung übernimmt jedoch nur die gesetzlich festgelegten Kosten. Wählt der Kunde einen Anwalt, welcher im Zuge der freien Vereinbarung ein höheres Entgelt fordert, hat er den die gesetzlichen Bestimmungen übersteigenden Kostenanteil selber zu tragen. Nicht versicherbar sind über die Versicherungsgesellschaft jedoch Prozess- und Anwaltskosten in Strafverfahren mit Ausnahme des Vorwurfs einer fahrlässig begangenen Straftat. Ebenfalls nicht über Advocard versicherbar ist das Baurisiko.
Bei der Beantragung des Rechtsschutzes können unterschiedliche Bausteine abgeschlossen werden, diese lassen sich beliebig miteinander kombinieren. Diese Möglichkeit ist sinnvoll, da einige der häufigsten Rechtsfälle unter Umständen bereits durch die Mitgliedschaft in einer Interessengemeinschaft abgedeckt sind, so benötigen Gewerkschaftsmitglieder in der Regel keinen gesonderten Berufsrechtsschutz, da ihre Interessen im Streitfall durch die Gewerkschaft vertreten werden.
Die Höhe der Beiträge richtet sich bei der Advocard nicht alleine nach dem Umfang des Versicherungsschutzes, sie lässt sich durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung verringern. Besonders günstige Tarife bietet die Advocard für Singles an. Daneben erhalten Beamte sowie weitere im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmer einen Rabatt.
Firmen können über die Gesellschaft Advocard ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung abschließen, allerdings bietet das Unternehmen dieser Zielgruppe keinen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht an. |