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RECHTSSCHUTZ FÜR VEREINE

Vereinsrechtsschutz

Viele Wohlfahrtsverbände und Vereine klagen darüber, dass immer weniger Menschen bereit sind, ehrenamtlich Verantwortung zu übernehmen. Und wer doch Mitglied in einem Verein wird, ist oftmals nicht oder nur schwer zur Mitarbeit zu bewegen. Dabei leben Vereine von der Mitarbeit ihrer Mitglieder, die übrigens im Falle einer den Verein bzw. einer im oder im Namen des Vereins ausgeübten Tätigkeit juristischen Schutz genießen, sollte der Vereinsvorstand eine entsprechende Vereinsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Eine solche Versicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben, doch sollte jeder eingetragene Verein im Interesse seiner Mitglieder auf diese Versicherung nicht verzichten. Zwar genießen auch die Vereinsmitglieder Rechtsschutz, sollten sie diesen nach einer im Auftrag des Vereins ausgeübten Tätigkeit in Anspruch nehmen müssen; viel wichtiger ist der Rechtsschutz aber für die Mitglieder des Vorstands, die den Verein nach Außen repräsentieren und Entscheidungen treffen. Kommt es dann zu einem Streitfall, bei dem Anwälte zur Vermittlung eingeschaltet werden, kann es ohne den entsprechenden Vereinsrechtsschutz für den Vorstand oder das einzelne Vorstandsmitglied teuer werden. So übernimmt die Vereinsrechtsschutzversicherung die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwaltes und, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, auch die Gerichtsgebühren sowie die Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Ferner werden die Kosten der Gegenseite erstattet, sollte das Gericht dieses im Urteil entsprechend titulieren. All diese Kosten zusammengerechnet ergeben eine Summe, die ohne eine entsprechende Versicherung von dem jeweiligen Verein geschultert werden muss, was in der Regel nur durch einen erhöhten Mitgliedsbeitrag bzw. Sonderbeitrag zu bewerkstelligen ist.

Siehe dazu auch

VGH Rechtsschutzversicherung

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