Versicherungszentrum.de Rechtsschutzversicherung


RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG OHNE WARTEZEIT

Schneller Anspruch auf Versicherungsleistung

Um die Kosten, die während eines Rechtsstreits entstehen, abdecken zu können, lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Diese kann für verschiedene Bereiche abgeschlossen werden, die vielfach jedoch einer Wartezeit unterliegen. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte hierbei eine mindestens dreimonatig Versicherungszeit nachweisen können, andernfalls kann der jeweilige Rechtsstreit nicht übernommen werden.

Versicherungen vereinbaren die dreimonatige Wartezeit vor allem aufgrund der Tatsache, dass Rechtsschutzversicherungen ansonsten erst dann abgeschlossen würden, wenn bereits ein Rechtsstreit droht. Die Versicherungen würden so keine Gewinne erzielen können. Doch nicht bei allen Bereichen der Rechtsschutzversicherung greift diese Wartezeit, denn zum Beispiel im Bereich des Straf-Rechtsschutz sowie im Schadenersatzrechtsschutz verzichten die Versicherungsunternehmen oft auf diese Wartezeit und leisten bereits innerhalb der ersten drei Monate.

Da die Wartezeit für Versicherungsnehmer oft nachteilig ist, sind mittlerweile auch einige Versicherungsunternehmen am Markt, die auf die Wartezeit komplett verzichten. Derartige Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit sind jedoch oft teurer, oft erhalten Versicherte auch schlechtere Konditionen. Es gilt daher, die Versicherungsangebote genau zu vergleichen, und eben nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach den Leistungen zu sehen.

Zu beachten ist dabei jedoch, dass es auch bei einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit nicht möglich ist, die Versicherung heute abzuschließen und morgen bereits den Anwalt aufzusuchen. In den Versicherungsbedingungen der Unternehmen ist nämlich geregelt, dass Rechtsfälle nur dann übernommen werden, wenn diese nach dem Abschluss des Vertrages eingetreten sind. Wäre also ein Autounfall geschehen, bei dem die Gegenseite die Begleichung der Kosten nicht übernehmen möchte, kann die Versicherung auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn sie nach dem Unfall ohne Wartezeit abgeschlossen wird. Somit sollte auch diese Rechtsschutzversicherung möglichst frühzeitig vereinbart werden, in diesen Fällen lohnt dann auch der Vergleich mit einer klassischen, konventionellen Rechtsschutzversicherung mit Wartezeit.


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