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VERDIENSTAUSFALL VERSICHERUNG

Krankentagegeld als Verdienstausfallversicherung

Eine Verdienstausfallversicherung (oft auch als Krankentagegeldversicherung bezeichnet) kann für Arbeitnehmer sinnvoll sein und ist für Selbstständige fast unverzichtbar. Die Verdienstausfall Versicherung springt ein, wenn ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger krank wird und vorübergehend nicht mehr arbeiten gehen kann. Die Versicherung soll dafür sorgen, dass im Krankheitsfall finanzielle Verpflichtungen weiterhin erfüllt und der Lebensstandard gesichert werden kann.

Zwar sind in den ersten sechs Wochen der Krankheit Arbeitnehmer durch die Lohnfortzahlung abgesichert; ab der siebten Woche jedoch zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur noch ein Krankengeld, das deutlich unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegt. Wer beispielsweise nach einem Auto- oder Sportunfall längere Zeit arbeitsunfähig ist, kann so schnell mit Zahlungen für Miete oder Kredite in Rückstand kommen. Bei Selbstständigen hingegen wird es unter Umständen je nach Geschäftsmodell schon ab dem ersten Tag der Krankheit eng, weil für sie keine Lohnfortzahlungen bestehen und Umsätze sofort fehlen. Diese beträchtlichen Risiken können mit Verdienstausfallversicherungen abgesichert werden. Wie auch bei anderen Versicherungen lohnt sich hier ein Preisvergleich, denn das Angebot ist unübersichtlich. Verdienstausfallversicherungen können nicht nur bei privaten Gesellschaften, sondern oft auch über die gesetzlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden.

Vor dem Versicherungsvergleich ist es jedoch wichtig, den genauen Bedarf zu analysieren. Denn je früher die Verdienstausfallversicherung einspringen soll und je höher der Betrag ist, desto teurer wird die Prämie. Am Anfang steht also die Frage, ab welchem Krankheitstag die Versicherung einspringen soll. Ist ein größeres finanzielles Polster vorhanden, das es erlaubt, alle laufenden Kosten eine Zeit lang selbst zu tragen, kann es sinnvoll sein, einige Tage oder Wochen Karenzzeit in der Police eintragen zu lassen. Für Arbeitnehmer macht wegen der Lohnfortzahlung ohnehin eine Karenzzeit von mindestens sechs Wochen Sinn.

Die zweite Frage ist die nach der Höhe der Versicherungssumme. Grundlage für die Berechnung ist bei Arbeitnehmern der Nettolohn und bei Selbstständigen in der Regel ein Anteil des Umsatzes von meist 80 Prozent. Wird dieser Betrag reduziert, kann die Prämie erheblich kleiner ausfallen. Allerdings müssen auch dann finanzielle Rücklagen vorhanden sein, um im Krankheitsfall nicht in eine Schuldenfalle zu geraten. Ein Kompromiss ist die Staffelung des Beitrages, den die meisten Anbieter erlauben. Danach kann beispielsweise für die erste Woche des Einspringens der Versicherung eine Zahlung von 40 Euro pro Tag, in der zweiten Woche von 60 Euro pro Tag, dann von 80 Euro pro Tag usw. vereinbart werden.



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