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KRANKENTAGEGELD-VERSICHERUNG (LANGZEITKRANKHEIT)

Einkommen auch bei langer Krankheit sichern

Wer schwer erkrankt, hat in erster Linie andere Sorgen, als sich um seine finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. Eine Operation, ein Unfall, ein Beinbruch, ein Bandscheibenvorfall, vielleicht noch eine anschließende Rehabilitationsmaßnahme - schnell ist man für mehrere Wochen nicht in der Lage, seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Die Krankentagegeldversicherung kann dabei helfen, den durch die Krankheit resultierenden Verdienstausfall zu kompensieren. Die Versicherung kann sowohl von Arbeitnehmern, gleich ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, als auch von Selbstständigen und Freiberuflern abgeschlossen werden. Allerdings lohnt sie sich nicht für alle.

 
Krankentagegeld

Krankentagegeld © Henry Schmitt - Fotolia.com

Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Krankentagegelds

Zwingend erforderlich zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ist ein medizinischer Befund. Dies bedeutet für die versicherte Person, dass sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen muss. Dessen Zeugnis muss ergeben, dass die versicherte Person (vorübergehend) nicht in der Lage ist, auch nur teilweise ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Weiter darf die versicherte Person die Tätigkeit auch tatsächlich nicht ausüben oder einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Krankentagegeldzahlung setzt darüber hinaus voraus, dass die versicherte Person während der Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt oder in einem Krankenhaus behandelt wird.

Worum geht es eigentlich, durch Krankheit reicher?

Kann man durch Krankheit reich werden? Entscheidend für die Bemessung des Krankentagegeldes ist das Nettoeinkommen als Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate. Diese Grenze darf das Krankentagegeld, zusammen mit eventuell noch anderen gezahlten Leistungen, wie zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, nicht überschreiten.

Als Nettoeinkommen gilt dabei für Arbeitnehmer 80 Prozent des einkommensteuerpflichtigen Bruttoeinkommens aus unselbstständiger Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Für Selbstständige sind dies 70 Prozent des einkommensteuerrechtlichen Gewinns (Betriebseinnahmen verringert um die Betriebsausgaben) vor Steuern aus selbstständiger Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Gegebenenfalls muss die versicherte Person ein höheres Nettoeinkommen auf geeignete Weise nachweisen. Auf der anderen Seite muss sie der Versicherung unverzüglich eine nicht nur vorübergehende Minderung ihres Nettoeinkommens mitteilen.

 

Youtube: Arm durch Krankheit Schicksalsschlag
(www.youtube.com/watch?v=UTZSkKEEguw)

Wartezeit, Karenzzeit & eingeschränkte Leistungen

Üblicherweise gilt eine dreimonatige Wartezeit für Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung. Diese kann erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand der versicherten Person vorgelegt wird. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit; so auch bei einigen akuten Infektionskrankheiten.

Die sogenannte Karenzzeit bildet die Frist ab, nach deren Ablauf das Krankentagegeld gezahlt werden kann. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit grundsätzlich 42 Tage, da für diese Zeit die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben ist. Für Selbstständige und Freiberufler besteht eine geringere Karenzzeit, da es bei diesen Berufsgruppen keine Lohnfortzahlung gibt. Hier kann die Zahlung eines Krankentagegeldes bereits ab dem 4., 8. (HUK Coburg), dem 15. oder 22. (Hallesche) Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden. Damit Beitragshöhe und Leistung in einem vernünftigen Verhältnis stehen, wählen die meisten Selbständigen für den Beginn der Krankentagegeldleistung frühestens den 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Handelt es sich um eine Arbeitsunfähigkeit, die ursächlich mit weiteren Arbeitsunfähigkeiten derselben Krankheit in Verbindung steht, so können diese Vorerkrankungen auf die Karenzzeit angerechnet werden. Dabei werden nur die Arbeitsunfähigkeiten berücksichtigt, die in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der aktuellen Erkrankung eingetreten sind. Außerdem dürfen zwischen der aktuellen Arbeitsunfähigkeit und den Vorerkrankungen nicht mehr als sechs Monate liegen.

Eingeschränkt oder gar nicht leistet die Krankentagegeldversicherung bei Arbeitsunfähigkeiten, die auf Krankheiten oder Unfälle infolge von Kriegsereignissen verursacht wurden. Das Gleiche kann für Arbeitsunfähigkeiten gelten, die aufgrund von vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten und Unfällen resultieren. Auch Krankheiten und Unfallfolgen, die auf den Genuss von Alkohol zurückzuführen sind, können einer Leistungseinschränkung unterliegen. Dies gilt auch für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren. Als weiteren Einschränkungsgrund ist der Mutterschutzzeitraum zu berücksichtigen.

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlungsfrist nach Krankheitsbeginn. Im Anschluss daran erhalten sie Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Allerdings beträgt das Krankengeld immer weniger als das monatliche Netto-Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes, maximal der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Es darf 90 Prozent des daraus erzielten Netto-Entgeltes nicht übersteigen.

Nun sind 90 Prozent nicht gleich 90 Prozent. Für Arbeitnehmer, die ein sehr hohes Einkommen haben, kann die Absicherung der Einkommenslücke von 10 Prozent durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung durchaus interessant sein.

In einigen Berufsgruppen ist ein Arbeitgeber-Zuschuss zum Krankengeld vorgesehen. So zum Beispiel im Öffentlichen Dienst. Als tarifliche Leistung wird hier das Krankengeld der Krankenkasse bis zum Netto-Arbeitsentgelt aufgestockt.

Daraus lässt sich schlussfolgern, dass der gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer finanziell recht gut für einen längerfristigen Krankheitsfall abgesichert ist und eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung nur in wenigen Fällen erforderlich ist.

 
Krankengeld - Bezugsdauer in Europa

Krankengeld - Bezugsdauer in Europa Statistik: Bezugsdauer von Krankengeld in ausgewählten europäischen Ländern im Jahr 2011 in Wochen (Quelle: STATISTA / BMAS / Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 304, 30. Dezember 2011, Seite 13)

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, deren monatliches Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrennze liegt, können sich bei einer privaten Krankenkasse versichern oder freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Unabhängig davon haben auch sie Anspruch auf die gesetzliche Lohnfortzahlungsfrist von sechs Wochen.

Grundsätzlich muss der privat krankenversicherte Angestellte davon ausgehen, dass er keinen Anspruch auf ein Krankengeld hat - bzw. muss dies als separater Tarifbaustein in seiner PKV mitversichert / gebucht sein. Um den Verdienstausfall nach der Lohnfortzahlungsfrist aufzufangen, bietet sich eine solche Krankentagegeldversicherung für die Zeit nach dem Ablauf der Lohnfortzahlung an. Die meisten privat krankenversicherten Bürger haben eine solche auch abgeschlossen.

Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige

Grundsätzlich sind Selbstständige (standardmäßig / in den meisten Fällen) nicht gesetzlich krankenversichert, sondern müssen sich gegen das Risiko Krankheit privat versichern. Sie können jedoch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.

Seit dem Jahr 2009 müssen Selbstständige, die freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, einen Wahltarif abschließen oder höhere Beiträge zahlen, um Krankengeld zu erhalten.

Besteht kein Anspruch auf ein Krankengeld, ist eine separate, alleinstehende Krankentagegeldversicherung bei einer privaten Krankenversicherung eine Alternative, um einen krankheitsbedingten Verdienstausfall zu kompensieren.

Privat versicherte Selbstständige

Die Mehrheit der Selbstständigen dürfte privat krankenversichert sein. Auf jeden Fall haben auch sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da sie ihr eigener Arbeitgeber sind. Für diese Personengruppe kann es von existenzieller Bedeutung sein, sich für den Verdienstausfall während einer Krankheit durfch eine Krankentagegeld-Versicherung abzusichern.

 
PKV: Leistungsvolumen Krankentagegeld

PKV: Leistungsvolumen Krankentagegeld Die Statistik zeigt die Versicherungsleistungen der privaten Krankenversicherung in Deutschland im Zeitraum von 2008 bis 2012 unterteilt nach Leistungsarten. Im Jahr 2012 beliefen sich die Krankentagegeld-Leistungen der PKV auf eine Summe von rund 874,3 Millionen Euro. (Quelle: STATISTA / PKV - Zahlenbericht der Privaten Krankenversicherung 2012, Seite 51)

Ermittlung des richtigen Tagessatzes

Wer sich dafür entscheidet, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, muss in einem zweiten Schritt seinen individuellen Bedarf ermitteln. Wie groß ist die Einkommenslücke, die im Falle eines Falles entsteht? Entscheidend für diese Überlegung ist die Frage, ob überhaupt schon Krankengeld bezogen wird oder nicht.

Erhält der Versicherungsnehmer Krankengeld, so ergibt sich die zu versichernde Lücke aus der Formel: Netto-Arbeits-Einkommen abzüglich Netto-Krankengeld. Ein Beispiel: Das Nettoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit beträgt 1.800 Euro. Grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht in Höhe von 1.426 Euro. Daraus ergibt sich eine Differenz in Höhe von 374 Euro. Um auf einen Tagessatz zu kommen, sollte die Differenz durch 30 geteilt werden. Somit sollte der Krankentagegeldsatz in diesem Beispiel 12 Euro betragen.

Bei privat Krankenversicherten muss anders gerechnet werden. Bei ebenfalls 1.800 Euro Einkommen sollte diesem ggf. noch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung hinzugerechnet werden. Sofern bei dem Einkommen der Beitrag für eine Rentenversicherung nicht berücksichtigt wurde, sollte auch dieser hinzu gezogen werden. Dieser Gesamtbetrag, in unserem Beispiel etwa 2.350 Euro, wird mit dem Divisor 30 auf den Tag umgerechnet. Im vorgenannten Modellfall wären dies 78 Euro als Krankentagesgeldsatz.

Einige Krankenversicherer, zum Beispiel die Barmenia, bieten auf ihren Internetseiten einen Krankentagegeldrechner an. Mit einem solchen Rechner lässt sich der individuelle Bedarf bequem errechnen. Die Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei.

Anbieter, Informationen & Vergleichsmöglichkeiten

Fast alle privaten Krankenversicherer haben auch eine Krankentagegeldversicherung in ihrem Portfolio. Einige bieten vergünstigte Tarife für Mitglieder von Kooperationspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung an wie zum Beispiel die HUK Coburg Mitgliedern der Barmer Ersatzkasse. Weitere Anbieter von Krankentagegeldversicherungen sind ARAG, Continentale, Hallesche, Barmenia, Gothaer und Hanse Merkur (Aufzählung unvollständig).

Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest hat im Juli 2013 und die Zeitschrift Öko Test im Januar 2009 Testberichte zum Thema Krankentagegeldversicherung veröffentlicht.

 

Youtube: www.youtube.com/watch?v=d0i_guInNTM
(www.youtube.com/watch?v=d0i_guInNTM)

 

Bei den Vergleichsportalen im Internet sollte man unbedingt darauf achten, dass alle Versicherungen verglichen werden. Manchmal haben diese Portale Präferenzen hinsichtlich bestimmter Versicherungsgesellschaften, sodass die Ergebnisse der Vergleiche nicht immer das tatsächlich vorhandene Potenzial auf dem Markt widerspiegeln.

Bei den Vergleichen sollte man darauf achten, dass das Tagegeld auch für Sonn- und Feiertage gezahlt wird (ARAG und Hallesche). Darüber hinaus sollte es zeitlich unbegrenzt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit geleistet werden. Beachtet man, dass der Zeitpunkt des Abschlusses einer solchen Versicherung nur eine Momentaufnahme ist und dass sich im Laufe der Zeit Änderungen hinsichtlich des Einkommens ergeben können, sollte ein Anpassen des Krankentagegeldes möglichst ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit (so zum Beispiel bei der Barmenia) möglich sein. (13.01.2014)



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