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KONTO-SCHUTZBRIEF VERSICHERUNG

Schutz bei Kartenmissbrauch / Kontomissbrauch

Seit dem Jahreswechsel von 2009 zu 2010 hat das Vertrauen der Verbraucher in Plastikgeld in Form von EC-Karten und Kreditkarten deutlich nachgelassen. Gestohlene Kreditkarten-Daten, nicht lesbare Geldkarten, Missbrauch mit abgefischten Kreditkartennummern - Zuversicht schürt das nicht gerade. Gerade ältere Menschen, die seit jeher etwas misstrauisch gegenüber dem virtuellen Plastikgeld sind, haben vermehrt Angst, dass das Bezahlen mit Visa, Mastercard, EC & Co unsicher ist. Auch wenn es das praktisch nicht ist (Fliegen ist auch nicht pauschal unsicher, nur weil ab und zu ein Flugzeug abstürzt), möchten viele Konto- und Karteninhaber sich in irgendeiner Form absichern gegen die Risiken aus Verlust und Missbrauch ihrer Karten. Der Direktversicherer CosmosDirekt hat das damit verbundene Marktpotential erkannt und bietet seit Februar 2009 einen so genannten "Konto-Schutzbrief" an. Dieses neuartige Versicherungsprodukt schützt Verbraucher vor Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 50.000 EUR, die durch Missbrauch von Kreditkarten, Bankkarten und sonstigen so genannten Debit-Karten (Guthabenkarten) entstehen. Der Versicherungsschutz schließt dabei auch den reinen Missbrauch von Kartennummern ein, wie er z.B. beim Bezahlen im Internet möglich ist. Gerade das macht vielen Verbrauchern Angst: ob nicht bei der Eingabe der Kreditkartendaten bei einem Online-Bezahlvorgang jemand die Eingaben mitempfängt und anschließend mit diesen Daten selbst auf virtuelle Shopping-Tour geht. - Man stelle sich nur den Schreck des Familienvaters vor, der selbst oder dessen Frau auf seiner Kreditkartenabrechnung plötzlich Abbuchungen von Online-Erotik-Diensten o.ä. findet...

Der CosmosDirekt Konto-Schutzbrief bietet den Versicherungsschutz bei Vermögensschäden jedoch nicht nur bzgl. Kartenzahlungen, sondern allgemein auch bezogen auf Online-Banking im Internet und die artverwandten Kanäle wie Telefonbanking sowie Missbräuche im Zusammenhang mit Kontoeinzug / Lastschriftverfahren, Überweisungen etc.

Entscheidender Pluspunkt bei der Police der Cosmos Direkt (die derzeit allerdings eh keine Konkurrenz anderer Versicherer hat): der Schutz durch die Versicherung besteht auch bei grob fahrlässiger Mitwirkung der versicherten Person. Denn: kürzlich wurde per Gesetz der Schutz der Verbraucher bei Kreditkartenmissbrauch & Co deutlich reduziert. Früher blieben fast immer die Banken auf kritischen Fällen sitzen. Heute gilt EU-weit eine Standard-Selbstbeteiligung bei Betrugsfällen von 150 EUR je Fall - es sei denn, die Bank legt eine individuell niedrigere Beteiligung fest. Das Problem: hat die Bank Anlass zur Vermutung grober Fahrlässigkeit, kann sie den Kunden erst einmal auf dem Schaden sitzen und ihn beweisen lassen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Die Bank geht dabei von grober Fahrlässigkeit aus, wenn z.B. bei der missbräuchlichen Transaktion eine TAN eingesetzt wurde oder beim Geldabheben mit einer Geld- oder Kreditkarte die PIN am Automaten korrekt eingegeben wurde. Hier unterstellt die Bank dem Kunden pauschal, dass er die notwendige Nummer zusammen mit der Karte notiert hat. Nun ist es am Verbraucher, das Gegenteil zu beweisen, was häufig nicht möglich ist, gerade wenn es um versierte Hacker als Täter geht.

Der angebotene Kontoschutzbrief der CosmosDirekt Versicherung hingegen schließt den Vorwurf grober Fahrlässigkeit jedoch aus. Während man ohne diese Schutzbriefversicherung für das Konto bei Missbrauch in voller Höhe haften müsste (sowohl bei grober Fahrlässigkeit als auch beim Vorwurf grober Fahrlässigkeit), kann man mit dem Schutzbrief etwas beruhigter seine virtuellen Zahlungsvorgänge und das Onlinebanking betreiben.

Die CosmosDirekt Versicherungsgesellschaft hat für den Kontoschutzbrief einen Single Tarif für 24 EUR im Jahr (beworben mit 2 EUR / Monat) sowie einen Familientarif für 36 EUR / Jahr (inkl. Ehepartner und dauerhaft im gleichen Haushalt lebende Familienmitglieder) im Angebot. Angesichts der Tatsache, dass man selbst bei einfacher Fahrlässigkeit oder sogar gar keinem Verschulden nach den neuen Regelungen der Banken aufgrund der EU-Zahlungsdienst-Richtlinie standardmäßig bis zu 150 EUR für jeden Missbrauchsfall haftet, ist dies ein überschaubarer Beitrag.

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