Einige Sportveranstaltungen bergen große Risiken nicht nur für die Teilnehmer, sondern auch für die Zuschauer. Zu diesen Events zählen Motorsportveranstaltungen, Wettbewerbe von Sportschützen sowie Flugschauen. Den Veranstaltern von Auto- und Motorradrennen ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.
Für den bei einem Unfall verletzten Zuschauer übernimmt die Zuschauer-Unfallversicherung neben den Kosten für die Heilbehandlung auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Sofern es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Höhe der Erstattungen kommt, trägt die Versicherung das Prozessrisiko. Es trifft zwar zu, dass der bei einer Motorsportveranstaltung oder einer Flugschau verletzte Zuschauer einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch seine Krankenkasse hat, wenn der Veranstalter keine Zuschauer-Unfallversicherung abgeschlossen hat. Die Krankenkasse hat jedoch einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber dem Veranstalter. Dieser Regressanspruch besteht bei Veranstaltungen, die der Gesetzgeber als besonders gefährlich eingestuft hat. Dazu gehören Motorsportveranstaltungen, Schießsport und Flugschauen. Zu beachten ist auch, dass die Krankenkasse kein Schmerzensgeld zahlt, hierauf hat der verletzte Zuschauer möglicherweise einen Anspruch gegenüber dem Veranstalter.
Die Zuschauer-Unfallversicherung zahlt dann, wenn infolge der Veranstaltung ein Zuschauer verletzt wird, ohne dass konkret nach der Schuld eines Teilnehmers gefragt wird. Wenn sich ein Teilnehmer grob fahrlässig verhält, kann die Versicherung in Einzelfällen von dessen Haftpflichtversicherung eine Teilerstattung ihrer Zahlungen verlangen. Da die Gerichte jedoch die mit Abstand meisten Unfälle, bei denen Zuschauer verletzt werden, als nicht von einem konkreten Teilnehmer schuldhaft verursacht bewertet, liegt die Haftung faktisch so gut wie immer beim Veranstalter.
Eine Zuschauer-Haftpflichtversicherung wird nur von wenigen Gesellschaften angeboten, dennoch variieren die Kosten zwischen ihnen stark. Aus diesem Grund ist ein sorgfältiger Preisvergleich vor dem Abschluss des Vertrages erforderlich. Nicht nur im Interesse der Zuschauer sollte eine auch bei geringfügig höheren Kosten eine Gesellschaft gewählt werden, die für eine schnelle Regulierung im Schadensfall bekannt ist. Verzögerungen bei der Kostenerstattung werden von der Öffentlichkeit nicht nur der Versicherung, sondern häufig dem Veranstalter angelastet. |