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TAGEGELDVERSICHERUNG

Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Pflegegeld

Der Begriff der Tagegeldversicherung ist sehr vielschichtig, denn die privaten Krankenversicherungen bieten zahlreiche Zusatzversicherungen in diesem Bereich. Dies ist zum einen die Krankentagegeldversicherung, die Krankenhaustagegeldversicherung sowie die Pflegetagegeldversicherung.

Im Krankheitsfall ist es vielen Menschen nicht mehr möglich, ihrer bisherigen Arbeit nachzugehen. Arbeitnehmer haben dabei den Vorteil, dass der Arbeitgeber über einen Zeitraum von sechs Wochen den bisherigen Lohn weiterhin bezahlt, im Anschluss daran tritt die gesetzliche Krankenkasse ein und übernimmt 70-90% des Nettoentgeltes. Selbstständige hingegen können diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen, denn sie sind ihr eigener Arbeitgeber, zudem bieten viele private Krankenversicherungen keine derartige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an. Für gesetzlich Versicherte, die die Verdienstlücke schließen wollen sowie für Selbstständige, die ihren Verdienstausfall im Krankenhaus begrenzen wollen, gibt es die Krankentagegeldversicherung. Sie überweist im Krankheitsfall täglich eine vorher vereinbarte Summe, die dann frei verwendet werden kann. Um einen Teil der Kosten zu sparen, können Krankentagegeldversicherungen abgeschlossen werden, die nicht ab dem ersten Tag leisten, sondern beispielsweise bei Arbeitnehmern erst ab der 7. Krankheitswoche oder bei Selbstständigen erst nach zwei bis drei Wochen, sofern diese erste Zeit finanziell selbst abgesichert werden kann.

Neben den Krankentagegeldversicherungen gibt es aber auch Krankenhaustagegeldversicherungen. Im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung leisten sie nur dann, wenn sich der Kranke im Krankenhaus befindet. Pro Tag wird dann wiederum eine Summe ausgezahlt, mit der gesetzlich Versicherte dann die Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Tag begleichen und auch weitere Kosten wie Telefon, Fernsehgerät und Besuche im Café bezahlen können. Auch Selbstständigen bietet sich mit der Krankenhaustagegeldversicherung die Möglichkeit, derartige Kosten zu tragen. Da die Krankenhaustagegeldversicherung jedoch nur dann leistet, wenn ein Krankenhausaufenthalt nötig ist, ist sie nicht in jedem Fall sinnvoll, eine Krankentagegeldversicherung kann hier mitunter besser sein.

Zuletzt werden für den Fall einer Pflegebedürftigkeit auch Pflegetagegeldversicherungen angeboten. Die gesetzliche Pflegeversicherung muss seit einiger Zeit sparen, ebenso wie viele andere Sozialversicherungen. Daraus folgt, dass im Pflegefall mitunter nicht alle Kosten abgedeckt werden, vor allem die private Pflege zu Hause ist noch immer schlecht bezahlt. Die Pflegetagegeldversicherung wird dann im Pflegefall ausgezahlt und erhöht die bereits bestehende gesetzliche Versicherung. Je nach Wunsch des Versicherten besteht hierbei die Möglichkeit, dieses Geld an Familienangehörige, Bekannte oder aber an einen ambulanten Pflegedienst zu überweisen, der dann mit der Pflege beauftragt wurde.


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