Wer krank ist muss heute damit rechnen, dass er immer einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen muss. Das fängt mit vergleichsweise kleinen Beträgen von 10,00 € pro Quartal bei der Praxisgebühr an und geht bis zu mitunter hohen Zuzahlungen bei Zahnersatz und Brillengestellen bzw. -gläsern. Diese Zuzahlungen betreffen alle Versicherten ganz gleich, ob sie Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind oder Beamte, die über ihren Dienstherrn und die sogenannte Beihilfe lediglich einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Wer diese hohen Zuzahlungen nicht aufbringen möchte, für den bieten private Krankenkassen die Möglichkeit, eine PKV Restkostenversicherung abzuschließen. Für gesetzlich Krankenversicherte bedeutet dies, zumindest teilweise Privatpatient zu sein, während Beamte diesen Status grundsätzlich genießen, da sie immer die Lücke zwischen Beihilfe und eigenem Beitragsanteil über eine solche PKV Restkostenversicherung schließen werden.
Allerdings sind die konkreten Vertragsinhalte der PKV Restkostenversicherung mitunter verschieden. So werden bei Mitgliedern der GKV / gesetzlichen Krankenversicherung oftmals Kosten für Ein- oder Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt über stationäre Ergänzungsversicherungen abgesichert oder die Differenz bei der Zuzahlung von Zahnersatz reduziert. Da eine neue Brille bereits seit vielen Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezuschusst wird, ist mitunter auch dieser nicht unerhebliche Kostenfaktor im Gesamtpaket der PKV Restkostenversicherung bzw. einer Zusatz Krankenversicherung abgedeckt.
Beihilfeberechtigte Versicherte können hingegen bei der privaten Restkostenversicherung einer PKV einzelne Heilmaßnahmen aus der Versicherung herausnehmen und somit die Prämie reduzieren, was viele zur Reduktion der Beiträge nutzen, die eine private Krankenversicherung für Beamte mit sich bringt. |