Private Krankenkassen bieten neben der Vollversicherung sowie ergänzenden Versicherungen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen spezielle Tarife für Bundes,- Landes und Kirchenbeamte an. Diese Tarife werden als Beihilfe-Tarife der privaten Krankenversicherung bezeichnet und beruhen darauf, dass der Beamte für sich und für seine Ehefrau sowie seine nicht berufstätigen Kinder einen Beihilfeanspruch gegenüber seinem Dienstherrn hat. Für Soldaten sowie in einigen Bundesländern auch für Polizeibeamte besteht hingegen der Anspruch auf die komplett freie Heilfürsorge, so dass Angehörige dieser Berufsgruppen nur für ihre berechtigten Familienmitglieder auf eine Beihilfe-Ergänzungs-Versicherung seitens der privaten Krankenkassen angewiesen sind.
Die Beihilfe des Dienstherrn deckt für Beamte und ihre Angehörigen nicht die kompletten Krankheitskosten, sondern einen je nach Dienstherrn und Bundesland leicht variablen Teilbetrag von etwa fünfzig Prozent. Für die restlichen Kosten ist eine gesonderte Absicherung erforderlich, ergänzend kann der Beamte auch in der Beihilfe nicht erfasste Zusatzleistungen privat absichern. Da der Staatsdiener nur einen Teil der Behandlungskosten durch die Versicherung abdecken muss, sind die für ihn aufgelegten Tarife deutlich günstiger als die in der vollständig privaten Krankenversicherung zur Anwendung kommenden. Einige Gesellschaften umwerben besonders Berufsanfänger mit sehr günstigen Tarifen, obgleich diese nur einen reduzierten Beihilfe Anspruch besitzen, so dass die ergänzende private Versicherung mehr leisten muss. Wie in allen Bereichen der privaten Krankenversicherung üblich, muss auch in den Beihilfe Tarifen für jedes berechtigte Familienmitglied ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden, dabei darf die Versicherung die Aufnahme des Ehepartners oder eines Neugeborenen nicht ablehnen. |