Beamte des Bundes und der Länder haben einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall durch den Dienstherren. Die exakten Bestimmungen unterscheiden sich in ihrer konkreten Ausgestaltung in den einzelnen Bundesländern und Berufsgruppen. Pfarrer und Pastoren der beiden großen christlichen Kirchen werden von ihrem jeweiligen Dienstherrn, dem katholischen Bistum oder der evangelischen Landeskirche, in der Krankenversicherung wie Staats- und Landesbeamte behandelt.
Die Beihilfe umfasst nicht die gesamten Krankheitskosten, sondern schwankt je nach Bundesland zwischen vierzig und sechzig Prozent der Gesamtkosten, wobei zusätzlich den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung ähnliche Eigenanteile zu leisten sind.
Der nicht beihilfefähige Anteil an den Krankheitskosten wird durch den Beamten bei einem Anbieter der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, wobei für den Beamten sowie jedes weitere Haushaltsmitglied jeweils ein gesonderter Vertrag abzuschließen ist. Die Gesellschaften der PKV bieten für Beamte und deren Familienangehörige besondere Tarife an, die auf Grund der nur teilweise durch die Versicherung zu begleichenden Krankheitskosten sehr günstig sind. Selbstverständlich können durch die Beihilfe nicht abgedeckte zusätzliche Komfortleistungen gegen einen angemessenen Aufschlag ebenfalls versichert werden. Die von beihilfefähigen Beamten häufig bevorzugte Versicherungsgesellschaft ist die Debeka, Kirchenbeamte bevorzugen häufig die Bruderhlfe.
Für Beamtenanwärter werden regelmäßig vergünstigte Tarife für die Beihilfe-Ergänzungsversicherung angeboten, obwohl der Beihilfebeitrag für diese geringer als für endgültig verbeamtete Staatsdiener ausfällt und die Versicherung entsprechend mehr bezahlen muss. Mit der Vergünstigung werden Kunden frühzeitig an das Unternehmen gebunden. |