|
|
|
GESETZLICHE KRANKENKASSEN IM ÜBERBLICK |
Übersicht: Gesetzliche Krankenkassen
|
Wer in Deutschland mit seinem Bruttojahresarbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, der ist als Arbeitnehmer verpflichtet sich gesetzlich krankenzuversichern. Dazu stehen den Versicherten mehr als 200 verschiedene gesetzliche Krankenkassen offen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ungefähr je hälftig einen prozentualen Beitrag vom Bruttoeinkommen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind alle in etwa gleich, da gibt es nur geringfügige Unterschiede, die im wesentlichen vernachlässigt werden können. Im Allgemeinen sind die Krankenkassen, die nicht überall über Filialen verfügen, sondern als Direktkassen über das Internet zu erreichen sind, in ihren Kosten besonders günstig. Sie können sich daher zum Teil Beitragsrückerstattungen und/oder weiterführende Bonusprogramme sowie einige Zusatzleistungen leisten. |
|
|
Wechsel zwischen Kassen relativ einfach
|
Ein Wechsel der Krankenkasse ist für den Versicherten unkomplizierter als viele glauben, der Versicherte muss mindestens 18 Monate bei seiner bisherigen Krankenkasse versichert gewesene sein, es sei denn die Krankenkasse erhöht die Beiträge, dann besteht wie bei anderen Versicherungen auch ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und wird dann immer zum übernächsten Monatsende des auf die Kündigung folgenden Monats wirksam. Die Krankenkasse muss dem Versicherten eine Kündigungsbestätigung ausstellen, die dieser dann wiederum der neuen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen muss. Die neue gewählte Krankenkasse stellt dann wiederum eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft aus, die der Versicherte seinem Arbeitgeber vorlegen muss. |
Übersicht über gesetzliche Krankenkassen
|
|
Übersicht - Detaillierte Informationen
|
|
|
|
Krankenkassenverband
|