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REISEKRANKENVERSICHERUNG: VERSICHERT IM URLAUB

Reisekrankenversicherung - Ihr Minimalschutz

Reiserücktritt, Reiseabbruch, Umbuchungsgebührenschutz, Reise-Notruf, Reise-Helpline, Reisegepäck, Basisschutz, Vollschutz, Familienschutz - auf jeden Pauschalreisenden wartet ein undurchdringbarer Tarifdschungel an Versicherungen, die zu einer garantiert tollen Reise beitragen sollen. Was aber ist wirklich notwendig? Welche Versicherung muss unbedingt abgeschlossen werden, ohne dass das Versicherungspaket am Ende fast so teuer wird wie die ganze Reise?

Die Reisekrankenversicherung ist ein Muss und dabei noch die preiswerteste aller angebotenen Versicherungen. Je nach Versicherungstyp kostet sie z.B. als Tagespolice nur wenige Euro. Es gibt sie aber auch schon für nur 14,00 € als Jahresversicherung für die ganze Familie. Dabei sind alle Familienmitglieder für eine Dauer von max. 6 Wochen je Reise versichert. Im Maximalfall können also 2 Erwachsene und 3 Kinder 3 mal im Jahr 6 Wochen ins Ausland fahren und genießen den vollen Versicherungsschutz für nur 14,00 Euro im Jahr. Bei einem zusammenhängendem Aufenthalt von mehr als 6 Wochen ist eine separate Auslandsversicherung abzuschließen.

Zu beachten ist, dass Personen ab einem bestimmten Lebensalter (in den meisten Fällen ab 70 Jahren) extra zu versichern sind. Die Policen sind aufgrund des höheren Krankheitsrisikos entsprechend teurer. Hier lohnt sich ein sorgfältiger Versicherungsvergleich erst recht.

 
Krankenversicherungsschutz im Gepäck?

Krankenversicherungsschutz im Gepäck? © silencefoto / Fotolia

Warum sinnvoll?

Warum ist eine solche Versicherung nun aber so wichtig? Unsere gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Reisen ins Ausland nur die Behandlungskosten in staatlichen Krankenhäusern, die qualitativ in vielen Ländern weit unter deutschen Niveau liegen und eine ausreichende medizinische Versorgung oft nicht gewährleisten. Außerdem muss der Patient in jedem Fall in Vorkasse treten.

In Deutschland warten dann schwierige Verhandlungen, um das Geld zurückzubekommen. Bei einer seperat abgeschlossenen Versicherung kann der Patient im Ausland jeden Arzt aufsuchen. Aus bürokratischen Gründen muss der Versicherte in der Regel auch hier in Vorkasse treten, erhält aber in Deutschland sehr schnell und unkompliziert die Auslagen erstattet. Das gilt auch für verordnete Medikamente.
Im Falle eines Krankenhaussaufenthaltes setzt sich das Krankenhaus vor Ort mit der jeweiligen Versicherung in Verbindung, um die direkte Kostenersattung ans Krankenhaus zu regeln. Mitversichert sind auch akute Zahnleiden. Sollte aus medizinischer Sicht ein Rücktransport nach Deutschland erforderlich werden, trägt die Versicherung ebenfalls die Kosten. Das gleiche gilt für eine Rückführung im Todesfall.

Voraussetzung für die medizinische Behandlung im Ausland ist allerdings deren Notwendigkeit. Die Beschwerden müssen also vor Ort aufgetreten sein. Bereits länger bestehende, nicht akute Leiden sind nicht versichert.

In Deutschland über die PKV privat Versicherte benötigen einen solchen Schutz nicht, die Reisekrankenversicherung ist in ihrem Versicherungsschutz bereits eingeschlossen.


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