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KURTAGEGELDVERSICHERUNG - DER KOSTENAUFFÄNGER AUF

Tagegeld auf Kur

Ein Kuraufenthalt kann in bestimmten Situationen notwendig werden. Während einer Kur erholt sich der Kranke dann von den Strapazen einer großen Operation oder aber entspannt aufgrund seelischer Probleme. Wichtigstes Ziel ist dabei, dass der Betroffene wieder gesund wird oder die Probleme zumindest gelindert werden können. Um die Heilung zu beschleunigen, sollten sich Kranke natürlich voll und ganz auf die jeweilige Kur konzentrieren können, Geldprobleme sind dabei eher hinderlich. Für Kuraufenthalte fallen jedoch mitunter hohe Kosten an, so zum Beispiel die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte, aber auch Leistungen, die während der Kur in Anspruch genommen werden, sind mitunter kostenpflichtig. Letztlich ist der Aufenthalt am Kurort zumeist mehrwöchig, so dass gesetzlich Versicherte lediglich auf die Leistungen ihrer Krankenkasse zurückgreifen können. Leistungen des Arbeitgebers werden schließlich nur über einen Zeitraum von sechs Wochen bezahlt. Selbstständige oder Freiberufler erhalten während der Zeit der Kur keinerlei Leistungen, was mitunter zu finanziellen Problemen führen kann. Um diese finanziellen Probleme auszuschließen und um sich voll auf die Gesundung konzentrieren zu können, bieten viele private Krankenversicherer Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld- sowie Kurtagegeldversicherungen an. In allen drei Fällen überweist die Versicherung monatliche Beiträge, sofern der Krankheitsfall eingetreten ist oder aber ein Krankenhaus- bzw. Kuraufenthalt notwendig ist. Zu beachten ist dabei, dass die Kurtagegeldversicherung wirklich nur dann bezahlt, wenn der Betroffene eine Kur in Anspruch nimmt. Bei einer Erkrankung, die im Krankenhaus oder zu Hause auskuriert wird, werden keine Leistungen bezahlt.

 
© Herbie / Fotolia

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Kurtagegeld: Schöne Sache, aber selten benötigt

Da ein Kuraufenthalt jedoch eher selten ist, sind auch die Leistungen der Kurtagegeldversicherung sehr gering. Die Alternative zur reinen Kurtagegeldversicherung ist daher für Selbstständige und Freiberufler die Krankentagegeldversicherung, die in jedem Krankheitsfall leistet. Je nach Wunsch kann dabei die Leistung bereits ab dem ersten Tag, aber auch ab dem 14., 21. Oder 28. Tag der Erkrankung gewählt werden. Je später die Versicherung in Anspruch genommen wird, desto günstiger sind natürlich die Verträge. Allerdings muss geprüft werden, welcher Erkrankungs-Zeitraum tatsächlich mit dem eigenen Vermögen abgedeckt werden kann.



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