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ERSATZKRANKENKASSEN

Gesetzliche Krankenversicherung über Ersatzkassen

Der Begriff der Ersatzkrankenkassen ist eigentlich veraltet, da ihre ehemalige Funktion, als Ersatzkasse für die grundsätzlich zuständige Allgemeine Ortskrankenkasse zu dienen, auf Grund des heute allgemeinen Krankenkassen-Wahlrechts nicht mehr besteht. Früher waren Arbeiter immer in der AOK versichert, sofern nicht eine ebenfalls verbindliche Betriebskrankenkasse oder einer für einen Berufszweig zuständigen Ersatzkasse wie die Knappschaft im Bergbau sowie die Seekrankenkasse für das fahrende Personal auf Schiffen beigetreten werden musste. Angestellte hatten hingegen die Wahl zwischen der AOK und unterschiedlichen Ersatzkassen.

Heute sind die meisten Betriebskrankenkassen für alle Versicherungsnehmer geöffnet, auch die wenigen auf den einzelnen Betrieb beschränkten Kassen sind für die Beschäftigten des Unternehmens nicht mehr verpflichtend. Die Knappschaft hat sich mit der Seekasse zusammengeschlossen und ebenfalls geöffnet; die weiteren Ersatzkrankenkassen können ebenso wie die AOK sowohl von Angestellten als auch von Arbeitern genutzt werden.

Den Ersatzkassen wird gegenüber den Allgemeinen Ortskrankenkassen oft ein besserer Service sowie eine kundenfreundlichere Auslegung bestehender Richtlinien nachgesagt. Während diese Aussage in der Vergangenheit zweifellos zutraf, haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen inzwischen ihr Image und ihren Kundenservice spürbar verbessert, so dass der Unterschied geringer geworden ist.

Die Kosten für die Krankenversicherung sind bei allen Krankenkassen zur Zeit durch den Krankenversicherungsfonds gleich, inwieweit einzelne Ersatzkassen demnächst einen Zusatzbeitrag erheben werden, kann noch nicht sicher vorhergesagt werden.

Für Selbstständige und Freiberufler sind die Ersatzkassen besonders dann interessant, wenn sie verheiratet sind und Kinder haben, da in ihnen als gesetzliche Krankenkassen (GKVs) die kostenfreie Familienmitversicherung greift.

Siehe auch

Beendigungsmöglichkeiten der GKV Mitgliedschaft


Gesetzliche Krankenkassen Familienversicherung |
 
Krankenkasse Höchstbeitrag



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