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GEBIETSKRANKENKASSE - WAS IST DAS?

 

Der Begriff Gebietskrankenkasse (kurz als GKK bezeichnet) in Österreich steht für eine Krankenversicherung, die neben der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungsschutz anbietet. Wie der Name es schon unmissverständlich ahnen lässt, geht es dabei im Gebiete, die die Gebietskrankenkassen abdecken. Unter „Gebieten“ sind die neun Bundesländer gemeint. Demnach gibt es auch neun Gebietskrankenkassen.

Die jeweiligen GKK sind ihrer Funktion nach mit den deutschen AOK vergleichbar. Die GKK stellen einen wichtigen Bestandteil des gesamten österreichischen Sozialversicherungssystems dar. Österreichs Arbeitnehmer sind Pflichtmitglieder der Krankenkassen, sie können ihre Versicherung nicht wie in Deutschland frei wählen oder wechseln. Sie werden von ihrem Arbeitgeber bei der Versicherung gemeldet. Der größte Teil der Versicherten sind Mitglieder einer GKK. Entscheidend, bei welcher GKK ein Arbeitnehmer versichert wird, ist der Standort seines Arbeitgebers, nicht sein Wohnsitz.

Es sind folgende GKK vorhanden: Burgenländische GKK, Kärntner GKK, Niederösterreichische GKK, Oberösterreichische GKK, Salzburger GKK, Steiermärkische GKK, Tiroler GKK, Vorarlberger GKK und die Wiener GKK. Jede Gebietskrankenkasse ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, besitzt folglich den Status Eigenständigkeit eines Sozialversicherungsträgers und ist demnach frei, sich selbstständig zu verwalten, ohne jegliche staatliche Miteinwirkung, was auch nachteilig für ihre Mitglieder sein kann.

Eine Gebietskrankenkasse muss den Versicherungsschutz einer Person übernehmen, für den Fall, dass für sie kein anderer Krankenversicherer zuständig ist. Der Personenkreis wäre demnach: Arbeitnehmer wie Angestellte bzw. Arbeiter, Lehrlinge, Heimarbeiter, Pensionäre, aber auch Vorstandsmitglieder einer AG. Fachlich heißt es, die GKK hat die so genannte Generalkompetenz. Da die Gebietskrankenkassen Sozialversicherungen und zugleich Pflichtversicherungen sind, dürfen sie niemanden zurückweisen, auch bei Risiken, wie z. B. chronisch Kranke, Behinderte oder Alte Menschen. Die Leistungen jeder GKK stehen allen ihrer Versicherten gleichermaßen zur Verfügung.

Allerdings sind die Versicherten, die ein Einkommen haben, viel stärker an die Finanzierung durch ihre Beiträge beteiligt, als diejenigen, die kein Einkommen haben, wie Rentner. An den Beiträgen sind die jeweiligen Arbeitgeber ebenfalls beteiligt. Zum Teil ist der Bund ebenfalls über seine Steuereinnahmen an die Finanzierung beteiligt.

Die Leistungen der GKK entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkassen (Pflichtleistungen). Jedoch bietet jeder GKK zusätzliche freiwillige Leistungen an (Kannleistungen). Vorsorge, Früherkennung, Gesundheitschecks und Beratung über gesunden Lebensstil werden groß geschrieben.


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