Die Gesundheitsreform regelt die verschiedensten Bereiche rund um die medizinische Versorgung, die Kostenverteilung und auch die Organisation des Gesundheitssystems neu. Erreicht werden sollen dadurch Kosteneinsparungen und eine effizientere Behandlung der Versicherungsnehmer. Eines dieser Instrumente ist die Neuorganisation der Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenkassen. Die sollen auf Bundesebene ab dem 1. Juli 2008 in einem übergeordneten Krankenkassenverband nach Krankenkassenart organisiert werden. Diese neu geschaffene Anstalt öffentlichen Rechts, die sich Ende 2007 erstmals konstituierte, soll dann verschiedene Aufgaben der einzelnen bestehenden Krankenkassenverbände wahrnehmen.
Hauptaufgabe dieses Spitzenverbandes ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, die den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen mit dem Ziel der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit anregen. Der Verwaltungsrat in dem Krankenkassenverband unter der Leitung des AOK- Funktionärs Volker Hansen besteht aus 41 Mitgliedern, die sich aus Vertretern der verschiedenen Kassen und der Arbeitgeber rekrutieren. Die Beschlussfähigkeit des Gremiums basiert auf 60 Stimmen, die jeweils paritätisch verteilt sind.
In den bisher existierenden sieben unterschiedlichen Krankenkassenverbänden waren sämtliche 241 gesetzliche Krankenkassen zusammengefasst. Diese Zusammenschlüsse der Landesverbände der Krankenkassen auf Bundesebene vertraten in der Vergangenheit die Interessen der gesetzlichen Versicherer. Die alten Krankenkassenverbände bleiben allerdings weiter bestehen und fungieren nun als Bindeglied zwischen dem Spitzenverband und den einzelnen Kassen. Zudem ist für sie die Übernahme von Beratungs- und Koordinierungsaufgaben vorgesehen, so dass Dienstleistungen für die Krankenkassen in den Mittelpunkt der Tätigkeit der bestehenden Verbände rücken. Gleichzeitig verlieren diese aber ihren bisherigen Status als Anstalten öffentlichen Rechts.
Fraglich bleibt, ob die Schaffung eines weiteren Krankenkassenverbands eine effizientere Arbeit, den Bürokratieabbau und die Einsparung finanzieller Ressourcen bei den gesetzlichen Krankenkassen tatsächlich befördern kann. |