Eine Berufsunfähigkeit betrifft inzwischen immer mehr Menschen, die infolge dessen ihren bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen können. Auf gesetzliche Leistungen sollten sich Betroffene jedoch nicht verlassen, denn seit Einführung der Erwerbsunfähigkeitsrente wurden die Leistungen drastisch gekürzt. Selbstständige und Freiberufler erhalten sogar überhaupt keine Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, denn in der Regel sind sie hier nicht versichert. Es ist daher lohnenswert, privat vorzusorgen und eine eigene private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Mit ihr ist es möglich, die Differenz aus gesetzlicher Leistung und vorhergehendem Lohn auszugleichen. Ein Angebot in diesem Bereich bietet die Hamburg Mannheimer Versicherung. Der Berufsunfähigkeitsschutz der Hamburg Mannheimer wurde in der Vergangenheit mehrfach ausgezeichnet. So beurteilt die Stiftung Warentest den Versicherungsschutz als Gut, Franke & Bornberg beurteilten den Versicherungsschutz gar als „hervorragend“.
Die Hamburg Mannheimer arbeitet bereits seit mehr als 100 Jahren erfolgreich im Versicherungsbereich und steht seinen Kunden sowohl in Fragen der Vorsorge als auch bei der Vermögensbildung zur Seite. Die angebotenen Leistungen im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Hamburg Mannheimer sind dabei sehr umfangreich. Versicherte erhalten hier im Ernstfalle eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die bei Abschluss des Vertrages frei vereinbar ist. Sie sollte sich natürlich an den monatlich festen Ausgaben sowie eventuellen Kreditraten orientieren. Diese Berufsunfähigkeitsrente wird dabei nicht erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit, sondern bereits ab 50% Berufs- oder Dienstunfähigkeit bezahlt. Somit müssen Versicherte keine Wartezeit einhalten und können ihre monatlichen Ausgaben so weiter bestreiten. Sollte die Berufsunfähigkeit nicht sofort diagnostiziert werden können, wird die Versicherung sogar rückwirkend leisten, wenn sich eine Erkrankung erst nach einigen Wochen oder gar Monaten als Ursache für eine andauernde Berufsunfähigkeit herausstellt.
Ein großes Plus der Berufsunfähigkeitsversicherung der Hamburg Mannheimer ist der Verzicht auf die Verweisbarkeit auf Berufe, die nicht dem Ausbildungsstand sowie der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Ein Dachdecker, der aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr arbeiten kann, muss somit nicht als Friseur arbeiten, sofern eine entsprechende Stelle verfügbar wäre. Zudem verzichtet die Versicherung auf die sonst übliche Arztanordnungsklausel. Jeder Versicherte kann somit frei entscheiden, von welchem Arzt er untersucht und behandelt werden möchte.
Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Hamburg Mannheimer muss der oder die AntragstellerIn üblicherweise Gesundheitsfragen beantworten, da diese für die Versicherung als Grundlage zur Ermittlung der Versicherungsprämie herangezogen werden. Sofern allerdings die Berufsunfähigkeitsversicherung im Zusammenhang mit einer Rentenversicherung abgeschlossen wird, verzichtet die Hamburg Mannheimer auf diese Gesundheitsfragen, sofern der Versicherte nicht älter als 48 Jahre ist. In jedem Fall ist es aber lohnenswert, die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen, da in jungen Jahren die Beiträge bei gleicher Leistung deutlich günstiger sind. |