Die Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungsgesellschaft Generali sind im Frühjahr 2009 von der Agentur "Morgen & Morgen" in die höchste Qualitätsstufe von “fünf Sternen“ eingeteilt worden. Diese bei dem Versicherungs-Rating von "Morgen & Morgen" vergebene Bestnote bezog sich konkret auf das Leistungspaket der Generali "Berufsunfähigkeitszusatzversicherung" sowie auf das geprüfte Leistungspaket der "Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung" der bekannten Münchener Versicherungsgesellschaft Generali, die nach eigenen Angaben nun bereits seit ca. zehn Jahren zu den größten Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherern gehört. Mit der Auszeichnung von "fünf Sternen" wurden die folgenden spezifischen Merkmale der Generali Berufsunfähigkeitsversicherung honoriert: die Versicherungs- bzw. Vertragsbedingungen, die Höhe der Berufsunfähigkeitsleistung und die längerfristige finanzielle Stabilität des Versicherers. Auch in den Sparten "Service bei der Beantragung", "Service im Leistungsfall“ und "Verständlichkeit der Antragsfragen" konnte jeweils die Höchstwertung vergeben werden.
Außerdem wirbt der Versicherer damit, dass die Leistungsvarianten "smart" und "klassik" besonders kundenfreundliche Möglichkeiten zu Überschuss-Beteiligungen beinhalten. So könnten Nichtraucher im Vergleich zu Rauchern von höheren Überschüssen profitieren. Diese der Gesundheit der Versicherungsnehmer förderliche Regelung würde auch dann gelten, wenn die vollständige Entwöhnung vom Rauchen erst in der Vertragslaufzeit erfolgt.
Mit der Leistungsvariante "smart" bietet der Versicherer nach eigenen Aussagen eine Versicherung an, die vor allem für jüngere Versicherungsnehmer wie Berufsanfänger, Studenten und Schüler hervorragend geeignet ist. Die Versicherungskonditionen des "smart-Tarifs" könnten sich auch jüngere Versicherungsnehmer, die beruflich noch nicht so fest etabliert sind, ohne Probleme finanziell leisten. Während der ersten fünf Jahre nach Versicherungsabschluss müssten junge Versicherungskunden lediglch 40 % des regulären Beitrags zahlen - und dies bei vollständigem Versicherungsschutz. Der hundertprozentige Beitrag müsse erst vom elften Jahr der Vertragslaufzeit an bezahlt werden. |