In den heutigen Zeiten, seit dem 01. Januar 2000, ist es unumgänglich geworden, sich gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit selbst abzusichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher so zwingend notwendig, weil der Arbeitnehmer, der nach dem 01. Januar 1961 geboren wurde, je nach gesundheitlichem Ermessen nur noch einen geringen Teil staatlicher Berufsunfähigkeitsrente zu erwarten hat. Es kommt hier darauf an, wieviel Stunden pro Tag er hinsichtlich seiner Schädigung noch einsetzbar ist.
Kann jemand noch 6 oder mehr Stunden arbeiten, dann hat er keine Erwerbsminderungsrente zu erwarten, bei einer täglich möglichen Arbeitszeit von 3 bis 6 Stunden sind dies nur 1,5 Prozent des Bruttoeinkommens und bei unter 3 Stunden nur 31 Prozent des Bruttoeinkommens. Man sollte es nicht meinen, aber immer mehr Berufsunfähigkeitsfälle treten auf und das auch schon in jungen Jahren. Dies kann auf eine Erkrankung oder einen Unfall zurückzuführen sein. Zusätzlich zum körperlichen Schaden treten dann auch noch die finanziellen Probleme auf. Der Lebensstandard möchte erhalten werden, aber dies kann man nur durch eine private Vorsorge erreichen, da die Grundversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung beiweitem nicht ausreichen kann.
Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsverischerung bietet hier ein passendes Konzept mit vielfältigen Tarifen an, die man je nach persönlicher Situation abhängig entscheiden und wählen kann. So kann man schon in jungen Jahren in die Berufsunfähigkeitversicherung eintreten, was natürlich die ideale Methode ist, um sich bezüglich eventuell später auftretender Krankheiten schon abgesichert zu haben, da für eine Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Interessant ist es, das die eingezahlten Beiträge in die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung in Investmentfonds angelegt werden.
Diese Art der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine Vielzahl Vorteile, die es zu berücksichtigen gilt: Sie bietet Sofortsicherheit ohne Wartezeiten, was bedeutet, dass man von der ersten Zahlung an den Berufsunfähigkeitsschutz genießen kann. Bei einer eintretenden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit hat man keine garantierte Rente zu erwarten. Sehr wichtig ist auch der Punkt, dass eine Rentenzahlung mit einer Beitragsfreistellung einhergeht, wenn die versicherte Person zu mindestens 50 Prozent geschädigt ist und bestätigt ist, dass diese Schädigung zu einer Berufsunfähigkeitszeit von mindestens einem halben Jahr führt. Das eingeschränktes Verweisrecht auf einen anderen Beruf ab dem Alter von 55 Jahren ist auch ein wichtiger und interessanter Aspekt.
Auf jeden Fall ist die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung ein wichtiger Baustein für jeden Arbeitnehmer, um sich und seine Familie für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern. Man sollte sich ein Angebot machen lassen und genau über die Vielzahl der Möglichkeiten informieren. |