Die Berufsunfähigkeitsversicherung in Deutschland gilt bereits als eine der wohl wichtigsten privaten Absicherungen für berufstätige Versicherungsnehmer. Ihr Stellenwert ist unbestritten hoch, zumal Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, von der Deutschen Rentenversicherung keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr gewährt bekommen. Es gilt für diesen Personenkreis nunmehr ausschließlich ein sogenannter Erwerbsminderungsschutz, welcher durch seine Verweisbarkeit nicht den ausgeübten Beruf schützt.
Versicherte erhalten aus einem entsprechenden privaten BU-Vertrag eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Als berufsunfähig gilt, wer auf Grund einer Krankheit, eines Unfalls oder durch sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen, seinen bisher ausgeübten Beruf nicht mehr in dem Maße ausüben kann wie es vor der Einschränkung der Fall gewesen ist. Aktuelle Tarife gehen in der Regel davon aus, dass der Leistungsfall gegeben ist, sofern ärztlich prognostiziert werden kann, dass der versicherte voraussichtlich für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten außer Stande sein wird seinen Beruf auszuüben.
Je nach gewähltem Tarif und Versicherer gibt es für Versicherte verschiedene Zusatzleistungen, welche sich in einem entsprechenden Vertrag einschließen lassen. Daher gilt schon bei der Antragstellung die Wahl des entsprechenden Berufsunfähigkeitsschutzes zu kalkulieren. So ist es unter anderem empfehlenswert eine Beitragsbefreiung im Versicherungsfall zu wählen, da dies bei Berufsunfähigkeit eine weitere finanzielle Entlastung darstellt. Selbstverständliche sollte die Rente in einem angemessenen Umfang gewählt werden. Zudem ist es sehr sinnvoll darauf zu achten, dass die gewählte Leistung im Risikofall sofort gewährt wird. Das bedeutet konkret, dass etwaige Karenzzeiten nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Sicherlich kann durch die Vereinbarung einer Karenzzeit der monatliche Beitrag verringert werden, jedoch muss der Versicherte im Schadenfall einen relativ langen Zeitraum ohne finanzielle Unterstützung aus seinem Vertrag überbrücken. Diese Zusatzleistung en können sich nicht selten auf den Versicherungsbeitrag auswirken.
Ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt, ist die sogenannte Dynamik. Das heißt der Versicherungsnehmer stimmt zu, dass der Versicherer sowohl den Versicherungsbeitrag, als auch die Versicherungsleistungen in jährlichen Intervallen zu einem gewählten Anpassungssatz erhöht. Einerseits meiden viele Versicherte eine Dynamik, da zum Beispiel die in einer Modellrechnung kalkulierten Beitragsentwicklungen über die gesamte Laufzeit eher abschreckend wirken. Vielmehr ist zu bedenken, dass die Dynamik bei einer eventuell auftretenden Krankheit oder Allergie, welche nicht unmittelbar zu einer Berufsunfähigkeit führen muss, nahezu die einzige Möglichkeit ist die abgesicherte Leistung noch zu erhöhen. Da bei jedem Abschluss und bei jeder Erhöhung einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt, kann somit schon eine Allergie zu einer Ablehnung führen. Wer in diesem Fall keine Dynamik im Vertrag gewählt hat, kann auch im Nachhinein keine Dynamik mehr wählen. Daher gilt es diese Entscheidung bedacht bereits vor Vertragsabschluss zu treffen.
Jeder in Deutschland Berufstätige, der nach dem 01.01.1961 geboren wurde, sollte sich mit Thema Berufsunfähigkeit auseinander setzen. Es gilt hierbei natürlich die Devise: Je eher ein entsprechender Schutz gewählt wird und je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto günstiger bleibt der Versicherungsbeitrag. So sollte man also nicht zu lange warten. Sollte der aufzubringende monatliche Beitrag für eine umfassende Absicherung nicht aufgebracht werden können, so ist es dennoch sinnvoll einen Vertrag zu schließen und in diesem Fall zumindest einen geringeren Versicherungsumfang zu wählen. (26.06.2011) |