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BAYERN-VERSICHERUNG BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

BU-Schutz der Bayern Versicherung

Viele Arbeitnehmer denken in den heutigen Krisenzeiten verstärkt darüber nach, was passieren würde, wenn ein schwerer Unfall oder eine Krankheit plötzlich und unerwartet einen Strich durch sämtliche beruflichen Pläne machen würde. Zur Absicherung solcher Eventualitäten, die jeden Arbeitnehmer treffen können, empfehlen Organisationen des Verbraucherschutzes aus gutem Grund den Abschluss einer soliden Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn staatliche Leistungen sind in solchen schwierigen Lebenssituationen oft völlig unzureichend bzw. reichen kaum aus, um alle Kosten abzudecken - geschweige denn, um den bisher gewohnten Lebensstandard finanziell abzusichern.

Nach Angaben der "Bayern-Versicherung" wird heutzutage jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig erwerbs- und berufsunfähig. Eine vollständige Erwerbsunfähigkeitsrente kann vom Staat jedoch nur derjenige beziehen, dem aus gesundheitlichen Gründen nachweisbar täglich weniger als drei Stunden Arbeitszeit zumutbar sind. Deshalb lautet eine allgemeine Empfehlung von Verbraucherschützern, ca. 65% vom Nettogehalt durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung abzusichern.

Und was die gesetzlichen Ansprüche im Falle einer plötzlichen Berufsunfähigkeit betrifft, so existiert für die junge bis mittlere Generation der Arbeitnehmer kein gesetzlicher Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Kann jemand einen qualifizierten und sinnerfüllenden Beruf aus krankheitsbedingten Gründen nicht länger ausüben, so muss er auch wesentlich schlechter bezahlte und geringer qualifizierte berufliche Tätigkeiten ausführen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der "Bayern-Versicherung" bietet ihren Versicherungsnehmern die folgenden Vorteile: Ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent oder im Falle einer eingetretenen Pflegebedürftigkeit wird die vertraglich festgelegte Rente bezahlt. Hierbei wird schon ab einem Pflegepunkt die volle Versicherungsleistung gewährt. Die "Bayern-Versicherung" verzichtet nach eigenen Angaben auf das so genannte "abstrakte Verweisungsrecht", d.h. sie verweist ihre Versicherungsnehmer bei Berufsunfähigkeit nach eigenen Angaben nicht auf andere (meist geringer qualifizierte) berufliche Tätigkeiten, solange diese im konkreten Fall nicht ausgeführt werden. Der Versicherungsschutz der "Bayern-Versicherung" bei Berufsunfähigkeit ist rund um die Uhr und auf globaler Ebene gültig. Außerdem besteht für die Versicherungsnehmer keine Verpflichtung zur Anzeige eines Berufswechsels oder eines neu aufgenommenen Hobbys.



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