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DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter

Polizeianwärter für den mittleren Polizeidienst (Polizeimeisteranwärter, PMA) werden statusrechtlich als Beamte auf Widerruf geführt. Der Status bedeutet, dass bei Eintreten gesundheitlicher Probleme, die zu einer dauerhaften Untauglichkeit für den Polizeidienst führen, die Konsequenz der Entlassung aus dem Polizeidienst ohne weiteren Versorgungsanspruch nach sich zieht.

Der Dienstherr zahlt in einem solchen Fall lediglich nachträglich in die Deutsche Rentenversicherung ein und zwar den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. Die Höhe der Einzahlung bemisst sich an den bis zum Zeitpunkt der Entlassung erhaltenen Bezüge. Auf den entlassenen Polizeianwärter oder die Polizeianwärterin kommen seitens der Deutschen Rentenversicherung keine Forderungen zu. Eine weitere gesetzliche Absicherung für Anwärterinnen und Anwärter im Falle der festgestellten Dienstunfähigkeit besteht nicht. Anspruch auf eine beamtenrechtliche Versorgung tritt erst nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und mindestens fünf Dienstjahren in Kraft.

Für Anwärterinnen und Anwärter, die sich meist erst am Beginn ihrer Berufskarriere befinden, kann deshalb die Dienstunfähigkeit einen finanziell bedrohlichen Zustand auslösen, weil auch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel noch keine Versorgungsansprüche bestehen. Die große Versorgungslücke, die sich dadurch ergeben kann, lässt sich zumindest teilweise durch eine individuell zugeschnittene Dienstunfähigkeitsversicherung abmildern.

 
Dienstunfähig für den Polizeidienst

Dienstunfähig für den Polizeidienst (© Franz Pfluegl / Fotolia)

Unterschied Dienstunfähigkeit // Berufsunfähigkeit

Bei Polizeimeisteranwärtern und -anwärterinnen liegt eine Dienstunfähigkeit vor, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen physisch oder psychisch nicht mehr in der Lage sind, den Polizeidienst ausüben zu können, und gemäß einem amtsärztlichen Gutachten keine Aussicht besteht, die Diensttauglichkeit innerhalb von zwei Jahren wiederzuerlangen. Letztlich entscheidet der Dienstherr auf der Grundlage von Gutachten, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt.

Eine Berufsunfähigkeit (BU) tritt ein, wenn die Fähigkeit zur Ausübung des ausgeübten Berufs durch Krankheit oder Unfall dauerhaft um mindestens 50 Prozent vermindert ist. Das ist zwar ein sehr ähnlicher Tatbestand wie die Dienstunfähigkeit (DU), unterscheidet sich aber dennoch. Beispielsweise wird eine Berufsunfähigkeit auch dann attestiert, wenn theoretisch die Möglichkeit besteht, einen anderen, sozial und einkommensmäßig niedriger zu bewertenden Beruf auszuüben. Auch kann eine Teilberufsunfähigkeit vorliegen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente auslösen kann, wenn die zeitlichen Mindestvoraussetzungen gegeben sind.

Einige Versicherungen gehen salopp über die Unterschiede hinweg und setzen Dienstunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit gleich, was speziell für PMAs in bestimmten Fällen zu Nachteilen führen kann. Weil eine Dienstunfähigkeit nicht immer gleichbedeutend mit einer Berufsunfähigkeit ist, könnte die Versicherung dann bei Eintritt der Dienstunfähigkeit die vereinbarte Leistung verweigern, weil ja keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Es ist daher ratsam, in die Versicherung eine "wasserdichte" Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) einzufügen. Es kann dann sinnvoll sein, zum Schutz der Familie eine umfassende Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer integrierten DU-Klausel abzuschließen. - Genauer erklären es die Experten auf dem Onlineportal der unabhängigen Finanzberater: Dienstunfähigkeitsversicherung für deutsche Polizeianwärter.

Bedeutung der Dienstunfähigkeitsklausel für PMAs

Warum ist eine Dienstunfähigkeitsklausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung für PMAs wichtig? -
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der Versorgungslücke vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum Ruhestand greift in der Regel dann, wenn eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit nachgewiesen wird. Das kann in einzelnen Fällen zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer (VN) führen, weil der VN den Beweis der Arbeitsunfähigkeit selbst erbringen muss, was sich unter Umständen schwierig gestaltet und eine Menge Konfliktstoff in sich trägt, der zu einer verzögerten Leistung der Versicherung führen kann.

Im Falle der Dienstunfähigkeit eines oder einer PMA ist die Sachlage einfacher, denn der Dienstherr bescheinigt nicht nur die Dienstunfähigkeit, sondern stellt auch die Entlassungsurkunde aus, auf der die Begründung "wegen Dienstunfähigkeit" explizit ausgewiesen wird. Der VN muss lediglich nachweisen, dass die Dienstunfähigkeit auf medizinischen Gründen beruht. Das amtsärztliche Gutachten reicht dafür aus. Es ist dabei unerheblich, ob die medizinischen Gründe auf psychischen oder physischen Erkrankungen oder auf einem Unfall beruhen. Die Versicherung hat kein darüberhinausgehendes Prüfrecht, sondern muss in die Leistung gehen.

 

Mehr auf dieser Website:

HUK Berufsunfähigkeit
VGH Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung Zurich
 

Worauf achten beim Versicherungsabschluss?

Worauf sollten PMAs bei Abschluss der Dienstunfähigkeitsklausel besonders achten? -
Die DU-Klausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist zwar nicht zwingend notwendig, kann aber in einigen Fällen für die nötige Klarheit zum Schutz der Polizeianwärterin oder des Polizeianwärters sorgen, so dass bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit aus medizinischen Gründen und der daraus folgenden Entlassung aus dem Polizeidienst die Gefahr einer Leistungsverzögerung durch die Versicherung weitestgehend ausgeschaltet ist.

Als besonders wichtig kann der Passus angesehen werden, der letztlich die Versicherung zur Leistung veranlasst. Die früher bei einigen Versicherern durchsetzbare "echte DU-Klausel" (vergleiche auch hier) ist heute in dieser Form nicht mehr realisierbar. Sie besagt, dass der Versicherungsfall mit Bescheinigung der Dienstunfähigkeit – gänzlich ohne Nachweis der gesundheitlichen Notwendigkeit - eintritt. In Einzelfällen konnten PMAs in den Genuss der Versicherungsleistungen kommen, auch wenn streng genommen außer gesundheitlichen Gegebenheiten möglicherweise auch noch andere Gründe für die Dienstunfähigkeit eine Rolle gespielt haben. Das bedeutet, dass die Versicherer in der Regel auf einer Formulierung bestehen, dass der Leistungsfall nur dann gegeben ist, wenn die Dienstunfähigkeit ausschließlich auf gesundheitliche Gründe zurückzuführen ist.

Allerdings sind die Nachforschungsmöglichkeiten für die Versicherung recht begrenzt. Sie darf zwar Einsicht in die Personalakte nehmen, um zu sehen, ob beispielsweise außer den gesundheitlichen Gegebenheiten auch disziplinarische Gründe eine Rolle gespielt haben. Die Versicherung hat nicht die Berechtigung, weitere Nachforschungen über den gesundheitlichen Status ihres VN anzustellen, sondern muss sich mit dem amtsärztlichen Gutachten zufriedengeben. Um den Spreu vom Weizen zu trennen, müssen PMAs darauf achten, dass die DU-Klausel auch für Beamte auf Widerruf gilt und nicht nur für bereits auf Lebenszeit ernannte Beamte.

 
Polizist: ein teils gefährlicher Job!

Polizist: ein teils gefährlicher Job! Durch die wachsende Zahl krimineller Ausländer in Deutschland wird die Arbeit als Polizist immer gefährlicher. Viele Anwärter werden im Dienst verletzt und/oder sind den Herausforderungen psychisch nicht mehr gewachsen. Das Risiko einer Dienstunfähigkeit sollte nicht unterschätzt werden. (© Danny Elskamp / Fotolia)

Leistung einer BU mit DU-Klausel

Was kann die BU-Versicherung mit integrierter DU-Klausel für PMAs leisten? -
Der Abschluss einer BU-Versicherung mit DU-Klausel ist für PMAs besonders wichtig, weil die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit im Polizeidienst aufgrund der besonderen Anforderungen höher ist als in anderen, "normalen" Dienstbereichen für Beamte.

Für PMAs besteht auch nicht die Möglichkeit, in einen anderen Bereich versetzt zu werden, weil das Beamtenrecht klar vorsieht, Beamte auf Widerruf bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit zu entlassen. Die Anwärterinnen und Anwärter haben nach ihrer Entlassung keinerlei Anspruch auf Versorgungsleistungen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung, gekoppelt mit der DU-Klausel bewahrt den PMA vor finanziellem Ruin. Sie gleicht einen Teil der Versorgungslücke aus. Die Höhe der monatlichen Zuwendungen der Versicherung im Leistungsfall muss individuell ausgehandelt werden und sollte sich an der bei Dienstunfähigkeit entstehenden Einkommenslücke orientieren. PMAs haben den Vorteil, dass das in der Regel noch niedrige Alter zu kostengünstigen Prämien führt, allerdings muss ja auch dauerhaft bis zum Pensionsalter mit Ruhegehalt eine Lücke von 100 Prozent kompensiert werden. Bereits auf Lebenszeit verbeamtete Polizistinnen und Polizisten haben im Falle der Dienstunfähigkeit Anspruch auf Versorgungsleistungen, die eine durch die BU-Versicherung abzudeckende Summe prinzipiell verringern. PMAs sollten sich mehrere Angebote von namhaften Versicherungen für eine BU-Versicherung mit DU-Klausel einholen. (03.12.2021)

Zum Weiterlesen:

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