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BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE

BU-Versicherung - Tipps für Unternehmer

Neben vielen Freiheiten birgt die Selbstständigkeit leider eine wesentliche Gefahr: Bedrohliche finanzielle Engpässe, sollte man durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden. Die Wahrscheinlichkeit für Selbstständige, noch vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter berufsunfähig zu werden, ist hoch. In Deutschland wird nämlich knapp jeder Vierte in seinem Leben irgendwann berufsunfähig. Eine private Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann Selbstständige vor diesem Risiko schützen.

 

Erhöhtes Risiko beachten

Viele Selbstständige unterschätzen das eigene Risiko, berufsunfähig zu werden. Das ist ein großer Fehler. Der zusätzliche Stress durch die Selbstständigkeit kann nämlich gesundheitliche Folgen haben. Wie risikoreich die Selbstständigkeit ist, zeigt auch ein Blick auf die Ursachen der Berufsunfähigkeit, welche die Ratingagentur Morgen & Morgen 2016 erhob. Als Hauptursache gelten psychische Krankheiten (31%) wie Depressionen oder Burn-Out. Gerade bei Selbständigen ist die Gefahr hoch, durch den zusätzlichen Stress psychisch zu erkranken. Sie bleiben bei einem wirtschaftlichen Misserfolg auf den Kosten sitzen und müssen sich im Rahmen ihrer Selbstständigkeit um mehrere Arbeitsprozesse gleichzeitig kümmern. Dies führt zu einem hohen Stresspegel, der ausschlaggebend für psychische Erkrankungen sein kann.

Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (22%), wie ein Bandscheibenvorfall, sind eine weitere häufige Ursache von Berufsunfähigkeit. Selbstständige Handwerker, Dachdecker, Elektriker können davon sicher ein Lied singen. Andere Selbstständige verbringen täglich viele Stunden am Schreibtisch. Das kann dem Rücken erhebliche bleibende Schäden zufügen, die den Betroffenen die Arbeit am Schreibtisch für einen längeren Zeitraum unmöglich machen.

 
Ursachen für Berufsunfähigkeit

Ursachen für Berufsunfähigkeit Quelle: Morgen & Morgen, Stand 04/2016

Nicht auf staatliche Unterstützung verlassen

Grundsätzlich steht jedem Berufstätigen bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit unter gewissen Voraussetzungen eine staatliche finanzielle Unterstützung in Form der Erwerbsminderungsrente zu. Angestellte in einem Unternehmen zahlen automatisch Sozialbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (siehe auch: versicherter Personenkreis gesetztliche Rentenversicherung). Wurden mindestens drei Jahre lang Beiträge gezahlt, erhält man die Erwerbsminderungsrente, wenn gar keine Arbeit mehr ausgeübt werden kann (sprich, wenn man erwerbsunfähig ist). Bei Selbstständigen sieht das jedoch anders aus. Diese sind nicht dazu verpflichtet, sich in der staatlichen Rentenversicherung zu versichern. Selbstständige tragen also eine zusätzliche Verantwortung, da sie selbst Rücklagen für ihre Rente bilden müssen. Hat man sich als Selbstständiger zwar freiwillig versichert und erfüllt die Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente, ist die Rente dann aber meist so gering, dass sie in den meisten Fällen deutlich niedriger ist als die vorherigen Einnahmen und finanzielle Engpässe entstehen. Im Jahr 2015 lag die Erwerbsminderungsrente nämlich im Durchschnitt bei nur 735 Euro. Für Selbstständige und Unternehmer ist eine zusätzliche private Absicherung daher essentiell. Ohne diese Absicherung stehen sie bei einer Berufsunfähigkeit ohne jegliche finanzielle Unterstützung da. Siehe hierzu auch unsere Artikel: Berufsunfähigkeitsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeit sowie den Beitrag zur Frage Lohnt sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Berufsunfähigkeitsversicherung schützt

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente aus, wenn man berufsunfähig ist. Generell lässt sich sagen: Man gilt als berufsunfähig, wenn man seine bisherige Tätigkeit nicht mehr voll ausüben kann. Das ist der Fall, wenn der Beruf nur noch zu weniger als 50% ausgeführt oder wesentliche Arbeitsvorgänge des Jobs überhaupt nicht mehr gemacht werden können.

Bei Selbstständigen und Unternehmern wird von der Versicherung zusätzlich geprüft, ob es möglich ist, das Unternehmen so umzuorganisieren, dass Mitarbeiter Aufgaben übernehmen können und der Betrieb weiterlaufen kann. Der Unternehmer selbst würde dann andere Tätigkeiten ausführen, die für ihn trotz seiner Erkrankung noch zumutbar sind. Diese Regelung nennt sich Umorganisationspflicht. Sie ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft: Durch die Umgestaltung darf das Unternehmen keine finanziellen Einbußen haben und es dürfen dadurch nicht zu hohe Kosten entstehen (wirtschaftliche Zumutbarkeit). Außerdem muss der Selbstständige die neuen Aufgaben nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch ausführen können (gesundheitliche Zumutbarkeit).

Grundsätzlich lässt sich sagen: Je kleiner das Unternehmen ist, desto schwieriger ist auch die Umgestaltung. Arbeitet man also alleine als freiberuflicher Journalist, ist die Umorganisation nicht möglich. Dann erhält man sofort eine BU-Rente. Selbstständige sollten sich vor Abschluss einer BU umfassend informieren, in welcher Form die Umorganisationspflicht bei einer Berufsunfähigkeit in ihrem Unternehmen greifen kann.

Je jünger, desto günstiger ist eine BU

Wurde eine BU abgeschlossen, müssen dafür regelmäßig Beiträge an den Versicherer gezahlt werden. Die monatlichen Kosten für eine BU variieren stark - je nach Tätigkeit, Alter, Gesundheitszustand und Höhe der BU-Rente. Wenn beispielsweise einer körperlichen Beschäftigung nachgegangen wird, sind die Beiträge höher. Bei einer Bürotätigkeit sind sie hingegen niedriger. So fallen also bei einem freien Redakteur oder Freelancer mit täglicher Arbeit im Büro die Kosten im Vergleich zum Leiter eines Handwerksbetriebs geringer aus.

Aber auch Alter und Gesundheitszustand beeinflussen die monatlichen Kosten. Es gilt: Je jünger und gesünder man ist, desto günstiger sind die Beiträge. Im Internet sind einige Vergleichsportale für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Hier lässt sich durch den Vergleich verschiedener Anbieter ein erster Überblick über unterschiedliche BU-Tarife gewinnen.

Außerdem bietet Stiftung Warentest aktuelle und umfassende Tests zu den Berufsunfähigkeitsversicherungen unterschiedlicher Anbieter. Auf eine zusätzliche persönliche Beratung sollte jedoch keinesfalls verzichtet werden.

Das sollten Selbstständige noch beachten

Neben der oben beschriebenen Umorganisationspflicht kann für Selbstständige insbesondere die Möglichkeit zur Beitragsfreistellung wichtig sein. Im Gegensatz zum festen Gehalt von Angestellten können bei Selbstständigen die Einnahmen stark variieren. So ist es nicht selten, dass ein Freelancer über einen längeren Zeitraum keine Aufträge erhält. Im Fall von Zahlungsschwierigkeiten sollte bei der BU daher die Möglichkeit einer Pausierung der Beitragszahlung bestehen - die Beitragsfreistellung. Die Pausierung ist bei den meisten Versicherung bis zu einem Jahr möglich, kann jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt sein. Das gibt dem Selbstständigen die Möglichkeit, in finanziell schwierigen Zeiten keine BU-Beiträge zahlen zu müssen. Aber Achtung: In der Zeit der Beitragsfreistellung besteht ein verringerter Versicherungsschutz! Sollte man in dieser Zeit berufsunfähig werden, bekommt man nur eine geringere BU-Rente oder gar keine. Dies sollte im Einzelfall mit der Versicherung geklärt werden.

Der größte Vorteil der Beitragsfreistellung im Vergleich zur kompletten Kündigung des Vertrags ist folgender: Der Vertrag kann später wieder aktiviert werden und es ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig (wie bei einer erneuten Antragstellung). Neben diesen zwei besonders wichtigen Aspekten für Selbstständige sollten aber auch die folgenden Bedingungen beachtet werden:

Leistungszeit: Die Leistungszeit der BU-Versicherung sollte bei Antragstellung in jedem Fall bis zum eigentlichen Renteneintrittsalter (meist 67 Jahre) gewählt werden. Wird sie - z.B. um Kosten zu sparen - zu kurz gewählt, kann das bei einer Berufsunfähigkeit kurz vor dem Renteneintrittsalter dazu führen, dass der BU-Schutz nicht mehr vorhanden ist und somit keine BU-Rente ausgezahlt wird. Dieses Risiko sollte man in keinem Fall eingehen.

Gesundheitsprüfung: Jede BU-Versicherung prüft bei Antragstellung den Gesundheitszustand des potenziellen Versicherungsnehmers. Diese Prüfung findet anhand von Gesundheitsfragen statt, die der Versicherung ermöglichen, das Gesundheitsrisiko des Antragstellers einzuschätzen. Diese Fragen müssen in jedem Fall ausführlich und wahrheitsgemäß beantwortet werden, um spätere Probleme bei der Auszahlung der BU-Rente zu vermeiden.

Verzicht auf abstrakte Verweisung: Auf die Klausel der abstrakten Verweisung sollte der Versicherer im Vertrag in jedem Fall verzichten (siehe: abstrakte Verweisung Berufsunfähigkeit). Eine abstrakte Verweisung ermöglicht der Versicherung nämlich, den Versicherten bei einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf zu verweisen. Dieser Beruf muss zwar an den vorherigen Lebensstandard anknüpfen und darf dem Versicherungsnehmer keine finanziellen Nachteile bringen, aber es ist irrelevant, ob man in der Realität tatsächlich eine Arbeit findet oder nicht.

Nachversicherungsgarantien: Die Nachversicherungsgarantie im BU-Vertrag macht die BU wesentlich flexibler. Durch diese kann man die BU-Rente nämlich später erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Das ist sehr wichtig, da der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zu Beginn des Vertrags meist wesentlich besser ist, als im fortgeschrittenen Alter.

Beitragsdynamik: Durch die Beitragsdynamik steigen die Versicherungsbeiträge proportional zur später ausgezahlten Rente regelmäßig an. So entsteht über einen langen Zeitraum kein Wertverlust der Rente und es wird der Inflation vorgebeugt. (12.01.2017)



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