Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ("BUZ") ermöglicht Berufstätigen, je nach individuellem Vorsorgebedarf eine finanzielle Sicherheit zu erlangen. Die R + V Versicherung bietet im Bereich des Berufsunfähigkeitsschutzes die folgenden zwei Leistungspakete an: Erstens eine vertragliche Regelung über eine kontinuierliche Rentenleistung bei eintretender Berufsunfähigkeit, damit Einkommensverluste optimal kompensiert werden können, in Kombination mit einer Befreiung von den Beiträgen für die private Lebens- oder Rentenversicherung. Zweitens eine ausschließliche Regelung über eine Beitragsbefreiung in Bezug auf spezifische kombinierte Vorsorgeprodukte (Risikolebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Kapital-Lebensversicherungen). Das bedeutet, dass bei einer Berufsunfähigkeit die R+V Versicherung die weitere Zahlung der Beiträge für den vertraglich geregelten Versicherungsschutz übernimmt. Zu beachten ist hierbei, dass die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ausschließlich in Kombination mit einer Risiko-, Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden kann. Der Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann von der Höhe her jedoch weitgehend unabhängig von der jeweiligen Hauptversicherung vereinbart werden.
Im Detail bietet eine Entscheidung für den Anbieter R&V Versicherung dem Versicherungsnehmer unter anderem die folgenden Vorteile: Finanzielle Sicherheit ab dem ersten Tag der Versicherungslaufzeit, Fälligkeit der vereinbarten Versicherungsleistung auch bei andauernder Pflegebedürftigkeit (mit 3 bzw. 5 Pflegepunkten). Kein abstraktes Verweisungsrecht der Versicherungsgesellschaft, d.h. keine Verweisung in "Ersatz-Berufe". Dies schließt im Übrigen auch Personen der "Berufsgruppe 3" mit ein und ist somit auch bei Berufen mit überwiegend körperlichem oder manuellem Tätigkeitsfeld gültig. In Unabhängigkeit vom ausgeübten Beruf wird bereits ab dem 55. Lebensjahr sogar generell auf die "abstrakte Verweisung" verzichtet. Globaler Schutz, der selbst dauerhafte Auslandsaufenthalte umfasst. Das Fehlen einer "Nachmeldepflicht". Für den Versicherungsnehmer besteht nach Vertragsbeginn keine Verpflichtung, z.B. einen Berufswechsel zu melden. Versicherungsschutz auch für Schüler, Studenten und Hausfrauen. Weitestgehende Flexibilität, d.h. die Absicherung einer Berufsunfähigkeit ist der Höhe nach sehr flexibel und individuell gestaltbar. Nach Angaben des Versicherers ist nicht nur die Höhe der Absicherung, sondern auch die Versicherungsdauer gemäß den Vorstellungen des Versicherungsnehmers gestaltbar. So kann die Versicherungsdauer der BUZ auf Wunsch kürzer als die jeweilige Leistungsdauer gestaltet werden. Dies würde z.B. dem Fall entsprechen, dass der Versicherungsnehmer lediglich bis zum 50. Lebensjahr versichert ist. Sollte der Versicherungsfall jedoch bis zu diesem Zeitpunkt auftreten, würde die Versicherungsleistung nichtsdestotrotz bis zum 60. Lebensjahr bezahlt werden. |