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FAMILIENVERSICHERUNG UND KINDER IN DER PKV

 

Die private Krankenversicherungen wird im Zuge der stetig weiter sinkenden Leistungen in den gesetzlichen Krankenkassen zu einer immer beliebter werdenden Alternative.
Auf den ersten Blick werden durch die private Krankenversicherung zuerst einmal die in der Regel wesentlich besseren Leistungen genannt. Wo aber liegen Tücken? Wo können im Laufe der Zeit Probleme aufkommen?
Nun, sicherlich gibt es einige Dinge über die man sich vor dem Eintritt in eine private Krankenkasse Gedanken machen sollte, einer der Wichtigsten ist aber die Frage nach der Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenkasse können Kinder und nicht selber erwerbstätige Ehegatten im Rahmen der so genannten Familienversicherung mit in der Krankenversicherung des / der Versicherten mitversichert werden.
Da es sich bei einer privaten Krankenversicherung um ein gewinnorientiertes, privatwirtschaftliches Unternehmen handelt, gibt es hier eine solche Familienversicherung nicht. Eine private Krankenvollversicherung gilt immer nur für einen Menschen.

Stellen wir uns eine Familie mit zwei oder drei Kindern vor: Ein Ehepartner ist berufstätig und verdient genug Geld, um sich aus der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen - sein Einkommen liegt also über der Beitragbemessungsgrenze. Der andere Ehepartner geht keiner Erwerbstätigkeit nach. Wäre diese Beispielfamilie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann könnte der eine Ehepartner den Rest der Familie in seine Versicherung integrieren und es entstünde keine finanzielle Mehrbelastung.
Wenn sich der Ehegatte mit Erwerbstätigkeit aber aus der gesetzlichen Krankenversicherung hat befreien lassen und in eine private Krankenversicherung eingetreten ist, dann müssen auch der andere Ehepartner und die Kinder mit privaten Krankenversicherungen versichert werden. Da jeder Tarif einzeln Geld kostet kann das unter Umständen ein sehr teures Unterfangen werden.

Aber es sind nicht nur Familien, in denen nur ein Ehepartner arbeitet, in denen diese Regelung Anwendung findet, auch Familien in denen ein Ehepartner privat versichert ist und einer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet können betroffen sein, immer dann nämlich, wenn der Ehepartner mit der privaten Krankenversicherung das größere Einkommen hat - die Kinder müssen nämlich immer bei dem Ehegatten versichert werden, der das größere Einkommen erzielt.


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