Wer die Möglichkeit hat, sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, hat die Wahl zwischen unterschiedlichen Tarifen. Der Grundtarif oder Basistarif beinhaltet bei einem Krankenhausaufenthalt eine normale ärztliche Versorgung im Mehrbettzimmer. Das bedeutet, dass der Patient von dem zuständigen Stationsarzt behandelt wird und keine besonderen Leistungen in Anspruch nehmen kann. Weiterführende Untersuchungen oder Behandlungen von Chefarzt sind nicht erstattungsfähig und müssen von dem Patienten selbst getragen werden. Der Patient erhält die normalen Leistungen, die gesetzlich Versicherte ebenso in Anspruch nehmen könnten. Der Komforttarif jedoch umfasst neben weiteren Leistungen die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, meistens die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Diese Tarife werden häufig in Verbindung zu einer besonderen Unterkunft, also der Möglichkeit sich in einem 1-oder 2-Bett-Zimmer unterbringen zu lassen, angeboten.
Chefarztbehandlung oder auch privatärztliche Behandlung bedeutet, dass man ausschließlich vom Chefarzt behandelt wird, d.h. auch Blutanalysen und Röntgenuntersuchungen werden stets von einem Chefarzt durchgeführt. Weiterhin kann der Chefarzt weiterführende Untersuchungen anordnen, die dann von der Versicherung übernommen werden. Nur wenn der Chefarzt aufgrund von unaufschiebbaren schweren Gründen verhindert ist, muss sich der Patient einen Vertreter akzeptieren. Die Sekretärin des Chefarztes schreibt für jede Behandlung eine eigene Rechnung, die der privaten Versicherung vorgelegt wird.
Falls man einen Tarif mit privatärztlicher Leistung gewählt hat, jedoch bei einem Krankenhausaufenthalt darauf verzichtet, erhält man von den meisten Versicherungen ersatzweise ein Tagegeld für jeden Tag des stationären Aufenthaltes. |