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MITNAHME VON ALTERSRÜCKSTELLUNGEN IN DER PKV

Rücklagen als Puffer gegen hohe Beiträge im Alter

Das Thema Altersrückstellungen in der PKV ist ein ewiger Zankapfel wenn es um das Thema private Krankenversicherungen geht.

Aber was sind Altersrückstellungen eigentlich? Nun, Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung sind nichts anderes als eine Art "Beitragsentlastungskomponente im Alter". Damit ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger nicht auch im hohen Alter eine möglichst gleichbleibend hohe Belastung aus der Krankenversicherung hat, werden während der regulären Laufzeit etwas höhere Prämien erhoben als benötigt würde. Wenn der Versicherte dann in den Ruhestand geht, werden diese Mehrprämien plus der inzwischen erwirtschafteten Zinsen dazu verwandt, den Beitrag seiner privaten Krankenversicherung abzusenken und ihm so eine finanzielle Entlastung im Alter zu schaffen.

Bisher war es so: Wenn ein Mitglied einer privaten Krankenversicherung sich entschieden hat, sein angestammtes Versicherungsunternehmen zu verlassen und in eine neue private Krankenkasse einzutreten, dann gingen ihm seine Altersrückstellungen verloren. Auf diese Art wollten die Versicherungen eine zu große Fluktuation innerhalb ihrer Versicherten verhindern.

In Zukunft wird es so sein: Die Bundesregierung hat im Zuge der Gesundheitsreformen nun auch beschlossen, die Wechsel- und Wahlmöglichkeiten der Privatversicherten zu stärken und die privaten Krankenversicherungen zu verpflichten, die Altersrückstellung eines Versicherten bei dessen Wechsel zu dem neuen Versicherungsunternehmen zu übertragen. Um eine einheitliche Berechnungsgrundlage zu schaffen macht man diese Rückstellung aber nicht an dem individuellen Tarif des Versicherten fest, sondern an einem Grundtarif, der im Zuge der Gesundheitsreform zum 01.01.2009 neu geschaffen wird. Der Basistarif wird ein "allgemeiner" Tarif sein, d.h. es wird nahezu jeder Bürger (der sich privat versichern kann) in diesem Tarif aufgenommen werden – auch diejenigen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Durch diese Maßnahme soll mehr Menschen der Zugang in die private Krankenversicherung ermöglicht und die Position der privaten Krankenversicherer geschwächt werden.

Für neue Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung gilt diese Regelung ab 01.01.2009 uneingeschränkt. Für alle Versicherten, die jetzt schon Mitglied einer PKV sind, wird es eine sechsmonatige Übergangszeit geben in der sie das Versicherungsunternehmen mit Übertragung der Altersrückstellung (gemessen am Basistarif) wechseln können.


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