Versicherungszentrum.de Krankenversicherung


BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE KRANKENVERSICHERUNG

Bemessungsgrenze für die GKV-Beiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers werden generell an seinem Einkommen bemessen, d.h. sie stehen in einem bestimmten prozentualen Verhältnis zu diesem. Da aber gutverdienende Arbeitnehmer nicht Unsummen in die Sozialversicherungssysteme zahlen sollen, die höchstwahrscheinlich in keinerlei Verhältnis zu einer Leistung stehen, hat der Gesetzgeber eine "Beitragsbemessungsgrenze" eingeführt, also eine Höchstsumme an Einkommen auf welche der Beitragssatz (Prozentsatz) maximal angesetzt wird.

In früheren Jahren waren die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze gleich hoch, aufgrund der kränkelnden Sozialsysteme wurden diese aber aufgeteilt. Die Versicherungspflichtgrenze liegt jetzt höher als die Beitragsbemessungsgrenze, was mehr gutverdienende Arbeitnehmer zurück in die Arme der gesetzlichen Krankenversicherungen bringt bzw. gebracht hat.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu berechnet und wird im selben Maße erhöht oder abgesenkt wie sich auch das durchschnittliche Einkommen eines Arbeitnehmers nach oben bzw. unten entwickelt hat. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland bei 42.750 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr bzw. 3562,50 Euro Bruttoeinkommen pro Monat.

Liegt jemand über der Beitragsbemessungsgrenze aber nicht über der Versicherungspflichtgrenze, so kann dieser sich nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung befreien und in die private Krankenversicherung wechseln.

Sollte ein Arbeitnehmer aber auch über der Versicherungspflichtgrenze liegen und sich auf Antrag aus der gesetzlichen Krankenversicherung befreien, so bezahlt sein Arbeitgeber auch zur privaten Krankenversicherung einen Teil hinzu. Dieser ist exakt so hoch wie der Teil den der Arbeitgeber auch bezahlen würde, wäre der Arbeitgeber in der AOK versichert, also die Hälfte des Beitrages der AOK, gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze.
Der Restbetrag ist zu 100% vom Arbeitnehmer zu finanzieren. Daher gilt es aufzupassen wenn man sich privat versichert, denn ein sehr teurer Tarif der PKV kann sich unter Umständen dann auch gleich erheblich auf den eigenen Geldbeutel auswirken.

Es wird zwar generell immer wieder diskutiert ob die Beitragsbemessungsgrenze überhaupt noch zeitgemäß ist und immer wieder fordern Politiker dass Gutverdiener, wie jeder andere auch, an ihrem vollen Einkommen veranlagt werden, in der Praxis aber wird sich dieses wohl kaum durchsetzen lassen. Diese Tatsache beruht einfach auf einer gewissen "Gleichheit" der Bürger und in der Aussage dass niemand Beiträge erbringen soll, die in keinem Verhältnis mehr zu einer eventuellen Leistung stehen. Im Zuge der Reformen der Sozialsysteme ist es aber vorstellbar dass die Möglichkeit zur Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung weiter eingeschränkt werden wird.


Krankenkassen im Überblick |
 
Krankenversicherung für Studenten



Sie sind hier: Versicherungszentrum.de Krankenversicherung


Versicherungszentrum.de

Versicherungszentrum.de informiert rund um das Thema Versicherung


Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Private Krankenkassen
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen
Freiwillige Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Krankentagegeld-Versicherung
Krankenhaustagegeld-Versicherung
Zusatzkrankenversicherung
Reisekrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung
Krankenkassenvergleich
Krankenkassenwechsel
Beihilfeergänzungsversicherungen
Kurtagegeldversicherung
Kurkostenversicherung
NAVIGATION: VERSICHERUNG ARTEN, Versicherungszentrum.de


>>>  ZUR STARTSEITE  <<<


Impressum & Datenschutz
Ende Navigation mit allen Versicherungen