Halter von Autos, Mopeds, Mofas, Motorrädern aber auch Lastkraftwagen sind per Gesetz verpflichtet, bestimmte Versicherungen abgeschlossen zu haben. Dies betrifft primär die Absicherung von Schäden, die man z.B. bei einem selbst verschuldeten Unfall anderen hinzufügt hat, d.h. eine rudimentäre KFZ-Haftpflicht-Versicherung. Ob man darüber hinaus auch noch eine Teilkasko oder Vollkasko Versicherung abschließen möchte, muss jeder Fahrzeughalter für sich entscheiden.
Hat man sein Kraftfahrzeug lediglich mit einer Haftpflichtversicherung versichert, dann erstattet die Fahrzeugversicherung bei einem selbst verschuldeteten Unfall eben nur die Schäden, die an anderen KFZ bei diesem Unfall entstanden sind. An den Schäden am eigenen KFZ und den finanziellen Folgen hinsichtlich Reparatur oder Neuanschaffung beteiligt sich der KFZ-Versicherer dann nicht.
Um zumindest bei Diebstahl des eigenen Autos versichert zu sein, wählen viele Verbraucher ab einem bestimmten Fahrzeugwert zumindest eine Teilkaskoversicherung. Hochpreisige und ggf. sogar fremdfinanzierte Fahrzeuge werden meist mit einer umfassenden Vollkasko-Versicherung geschützt. Hier bezahlt die Versicherung im Falle eines selbst verschuldeteten Unfalls auch die Schäden am eigenen Wagen.
Wenn man erst einmal die Schulzeit hinter sich hat und als Erwachsener durchs Leben geht, dann kommen so viele Dinge auf einen zu, um die man sich urplötzlich kümmern muss. Zwar freut man sich über die neu gewonnene Freiheit doch manchmal wünscht man sich auch in die Zeit zurück versetzt, als sich die Eltern um alles gekümmert haben. Letzteres trifft meist immer dann zu, wenn es um das Tragen von irgendwelchen Kosten dreht. Eine solche Hilfestellung der Eltern wünscht man sich insbesondere, wenn es darum geht, sein erstes eigenes Auto zu versichern.
Man hat sich gerade von den Kosten für den Führerschein und das Auto selbst erholt, da schlagen schon die nächsten Kosten zu Buche – die Kfz-Versicherung. Diese müssen auch Fahranfänger für ihre Autos abschließen, da macht der Gesetzgeber keine Ausnahme. Für Fahranfänger ist jedoch entscheidend, wie sich der Beitrag für die Kfz-Versicherung berechnet. Hier helfen zum Beispiel wie Toptarif.de beim Kfz Versicherung Vergleich. Ein sehr bedeutender Faktor für den konkreten Tarif bzw. die Prämie zur KFZ-Versicherung ist der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt. Durch unfallfreies Fahren kann sich der Versicherungsnehmer einen enormen Rabatt für seinen fälligen Beitrag erarbeiten. Jedes Jahr, das man unfallfrei fährt, lässt den Versicherungsnehmer in dieser Stufe aufsteigen und somit seinen Rabatt vergrößern. Im günstigsten Fall kommt der Versicherungsnehmer dann auf einen Beitrag, der nur noch zwischen 25 und 30 % des Normaltarifes liegt. Das ist von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängig. Ein Fahranfänger jedoch wird zunächst in die höchste Stufe (meist die Stufe S oder M) eingestuft und beginnt dann bei ca. 240 %. Ein solcher Beitrag sprengt natürlich das normale Budget der jungen Fahranfänger.
Es gibt aber auch Möglichkeiten, dass die jungen Leute doch günstiger eingestuft werden können. Da wäre zunächst einmal die Möglichkeit, dass die Eltern das Fahrzeug als Zweitwagen anmelden. Das erspart schon einmal rund 100 %, da man so in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft wird. Es gibt auch einige Versicherer, die den Fahranfängern auch ohne Zweitwagenregelung in diese Schadenfreiheitsklasse einstufen. Dies geschieht aufgrund der sogenannten Kundenkinderregelung und setzt voraus, dass zumindest ein Elternteil bereits Kunde bei der entsprechenden Versicherung ist. Wenn sich ein Fahranfänger für diese Möglichkeit entscheidet, dann hat das den Vorteil, dass das Fahrzeug bereits von Anfang an auf seinen eigenen Namen zugelassen werden kann. Das funktioniert bei der Zweitwagenregelung nicht. Ferner baut der Fahranfänger sich so auch sofort seinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt auf. Wenn ein Fahranfänger keine Möglichkeit hat, dass er in die SF-Klasse ½ eingestuft wird, dann wäre es für ihn auf jeden Fall ratsam, dass er sein Fahrzeug vielleicht doch erst einmal auf die Eltern anmeldet, damit diesen als Zweitwagen versichern. Das erspart zumindest die hohen Kosten, die man ansonsten für die Versicherungsprämie entrichten müsste.
Autoversicherungen können schon seit längerer Zeit nicht mehr ausschließlich von Fachleuten berechnet werden. Es gibt im Internet diverse Vergleichsrechner, mit denen auch Kunden mit nur wenigen Eingaben ihren Kfz-Versicherungsbeitrag selbst ermitteln können. Für die Berechnung der Versicherungsprämie ist vor allem der persönliche Schadenfreiheitsrabatt wichtig. Die Anzahl der schadenfreien Jahre bestimmt den prozentualen Beitrag, der vom Kunden zu entrichten ist.
Schadenfreiheitsrabatt – Ein kurzer Überblick
Der Schadenfreiheitsrabatt steigt in jedem Jahr, in dem kein Schaden gemeldet wurde. Das Fahrzeug muss dabei nicht über das komplette Kalenderjahr angemeldet sein, bei den meisten Autoversicherern ist ein Zeitraum von sechs Monaten ausreichend, damit die Schadenfreiheitsklasse steigt. So profitieren auch Saisonfahrzeuge von diesem System. Es gibt bei der Berechnung zwei verschiedenen Rabattklassen, jeweils eine für Haftpflicht- und Kasko-Versicherung. Tritt ein Schadenfall ein, sinkt der Schadenfreiheitsrabatt entsprechend den allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft. Tritt zum Beispiel nur ein Schaden in der Vollkaskoversicherung auf, reduziert sich der Rabatt auch nur dort, in der Haftpflicht bleiben die Beiträge unverändert. Bei vielen Versicherungsgesellschaften lässt sich gegen Beitragsaufschlag ein Rabattschutz vereinbaren, bei dem sich bis zu drei Schäden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken.
Der jeweilige Beitragssatz, der sich aus den schadenfreien Jahren ergibt, ist vom KFZ-Versicherer frei wählbar, dadurch entstehen Unterschiede. Der Tarifbeitrag ist ebenfalls frei wählbar, sodass 70 % bei Gesellschaft A durchaus teurer sein können als 85 % bei Gesellschaft B. Daher sollte für die Berechnung niemals der Beitragssatz, sondern immer nur die Anzahl der schadenfreien Jahre zugrunde gelegt werden.
Weitere relevante Informationen zur Berechnung
Neben dem Schadenfreiheitsrabatt gibt es in der KFZ-Versicherung auch noch weitere Merkmale, die für die Berechnung des Beitrags relevant sind. Die Typ- und Regionalklassen lassen sich vom Versicherungsnehmer nicht beeinflussen. Sie werden durch unabhängige Gutachter ermittelt und berechnen sich unter anderem aus der Gesamtzahl der angemeldeten Fahrzeuge und der Schadenhäufigkeit in bestimmten Regionen. Die Klassen werden in jedem Jahr neu festgelegt.
Daneben zählen auch die subjektiven Merkmale eines jeden Versicherungsnehmers. Wer viele Kilometer im Jahr fährt, zahlt mehr als ein Wenigfahrer. Junge Fahrer sind in der Regel teurer als Personen, die bereits älter als 23 oder 25 sind. Außerdem gewähren die Versicherer Rabatte für Wohneigentum, für vorhandene Garagen oder sogar für den Besitz einer Bahncard. Durch die große Vielfalt an Rabattmöglichkeiten werden auch die Tarifrechner zur KFZ-Versicherung immer komplizierter, da immer mehr Eingaben erforderlich sind. Deswegen kann es Sinn machen, neben der Selbsteingabe in einem Online-Rechner alternativ auch einen Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler zu fragen, da diese teilweise auch noch Sonderkonditionen vergeben können. Damit liegen konventionelle Versicherer unter Umständen sogar niedriger im Beitragssatz als Direktversicherer, bei denen ein Abschluss nur online möglich ist.
Stiftung Warentest (test.de): Alle können bei der KFZ-Versicherung etwas sparen, ob Fahranfänger oder Vielfahrer. Das zeigt der Test von 152 Tarifen der Autoversicherer.