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TAXI VERSICHERUNG | ANBIETER, UNTERSCHIEDE

Besonderheiten und Tipps für günstige Preise

Wer sich mit einem eigenen Taxiunternehmen selbstständig macht, benötigt dafür auch die passende Versicherung. Die hohe Anzahl der täglich gefahrenen Kilometer und der zunehmende Straßenverkehr sind Risiken, die unbedingt abgesichert werden müssen. Außerdem kann die Beförderung mancher Fahrgäste zu einem Problem werden. Da die meisten Taxiversicherer noch weitere Vertragsbausteine anbieten, ist es ratsam, sich vor der Unternehmensgründung genau zu informieren.

Anbieter von Taxiversicherungen

Wer sich bei der Recherche die Google Suchergebnisse zum Stichwort Taxiversicherungen anschaut, stellt fest, dass dort mehrere auf Taxiversicherungen spezialisierte Makler ihre Vermittlerdienste anbieten; siehe exemplarisch zum Beispiel die Seite https://www.taxiversicherungen-deutschland.de/. Die deutschen Versicherer sind jedoch nicht mit eigenen Produktseiten vertreten. Zu ihnen gehören

- AXA
- Allianz
- KRAVAG
- Württembergische
- Signal Iduna (VdK)
- A&T Versicherung

Sie wickeln den Abschluss der Versicherungen für das Taxigewerbe bevorzugt über Makler ab, um ihren Geschäftskunden maßgeschneiderte Konzepte anbieten zu können. Die Makler selbst arbeiten stets mit mehreren Versicherern zusammen und können daher die für den Kunden kostengünstigste Lösung offerieren. Weil auf Taxiunternehmen nur ein geringer Teil der zu versichernden Fahrzeuge entfällt, erstellen die Versicherer für sie keine eigenen Webseiten.

 
Versicherungsmakler dominieren den Markt

Versicherungsmakler dominieren den Markt Taxiversicherungen als Spezialversicherungsprodukt werden vorwiegend über spezialisierte Makler vermittelt, die in aller Regel mit mehreren der (wenigen) Versicherer zusammenarbeiten (hier: Screenshot taxiversicherungen-deutschland.de am 25.04.2018)

Taxiversicherung ist Pflicht

Existenzgründer im Taxigewerbe (wie auch bestehende Taxiunternehmer) benötigen laut § 1 Pflichtversicherungsgesetz eine Taxiversicherung, egal ob sie nur mit einem einzigen Taxi auf deutschen Straßen unterwegs sind oder eine ganze Fahrzeugflotte haben. Wesentlicher Bestandteil der in Deutschland abzuschließenden Spezialversicherung ist die KFZ-Haftpflichtversicherung, die um eine Fahrgastversicherung erweitert ist. Wie bei anderen Fahrzeugen kann der Geschäftskunde zwischen Teilkasko und Vollkasko wählen (siehe Teilkaskoversicherung Leistungen und Was beinhaltet Vollkasko?).

Bei mehreren Fahrzeugen entscheidet er sich meist für eine Flottenversicherung mit Rahmenvertrag. Die Haftpflicht für Taxibetriebe wehrt ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen seitens dritter Personen ab, die behaupten, durch den Fahrzeugeinsatz an ihrem Körper oder Eigentum geschädigt worden zu sein. Besteht die Forderung zu Recht, leistet der Versicherer. Dasselbe gilt für den Fahrer und die Fahrzeuginsassen, wenn sie während der Fahrt zu Schaden kommen.

In den meisten Fällen beträgt die Deckungssumme für alle Schadenarten pauschal 100 Millionen Euro. Die Höchstleistung, die eine geschädigte Person erhalten kann, liegt in der Regel bei acht Millionen Euro.

Die Taxikaskoversicherung umfasst Fahrzeugschäden beziehungsweise den Verlust des Beförderungsmittels durch Diebstahl, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Unwetter (Hagel, Sturm, Blitzschlag) und Unfälle im Zusammenhang mit Tieren auf der Fahrbahn. Schließt der Existenzgründer eine Vollkaskoversicherung für seine Taxis ab, sind noch selbst verursachte, unfallbedingte Schäden und vorsätzliche Beschädigung der Fahrzeuge durch dritte Personen abgesichert. Selbstständige, die ihre Taxis hauptberuflich zur Existenzsicherung nutzen, schließen idealerweise eine solche Vollkaskoversicherung ab. Kommt es zu einem Unfall, tritt der Versicherer für die Schäden am eigenen Fahrzeug eben auch ein, wenn der Versicherte den Unfall selbst verursacht hat. Er darf lediglich nicht grob fahrlässig oder mit Vorsatz herbeigeführt worden sein.

Höhe der Versicherungsbeiträge

Wie viel der Taxiunternehmer an Beiträgen zu zahlen hat, richtet sich nach dem gewählten Anbieter, dem Umfang seines Versicherungspakets, nach Typ und Anzahl der zu versichernden Fahrzeuge, dem Vorhandensein der Taxilackierung und dem Zulassungsort.

Für Taxis, die in Großstädten angemeldet werden, müssen die Betriebe höhere Beiträge bezahlen als für solche, die in Kleinstädten zugelassen werden. Auch die Art der Nutzung (haupt- oder nebenberuflich) spielt für die Berechnung der Versicherungsprämie eine Rolle. Besonders beliebt sind Anbieter, die den Schadensfreiheitsrabatt des Vorgängerbetriebes übernehmen oder Gründern Sonderkonditionen anbieten, die der Schadensfreiheitsklasse 1 entsprechen (siehe auch Schadensfreiheitsklassen): Der Schadensfreiheitsrabatt für Taxis wird gemäß WKZ 150 festgelegt und ist nicht mit dem für Privatfahrzeuge identisch. Der Versicherte kann damit den niedrigsten Beitragssatz schneller erreichen als der normale Autofahrer. Manche Versicherer machen jedoch auch Ausnahmen. Sie übertragen den privaten SFR auf die beruflich genutzten Fahrzeuge. Dafür muss der Taxibetrieb zuvor aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Regelfall erfolgt allerdings eine Sondereinstufung, bei der wegen der abweichenden Prozentzahlen eine Ausgleichszahlung zu leisten ist.

Die Höhe der Prämie richtet sich wie bei herkömmlichen Kaskoversicherungen auch nach der gewählten Selbstbeteiligung (150 bis 2.500 Euro). Ein höherer Eigenanteil ist mit einem etwas niedrigeren Versicherungsbeitrag verbunden. Da die Beitragshöhen nur geringfügig voneinander abweichen, sollte der Taxibetrieb vorab prüfen, ob sich der höhere Selbstbehalt für ihn auch wirklich lohnt. Manche Versicherer bieten Existenzgründern spezielle Einsteigertarife an, die günstigere Konditionen beinhalten. Der Abschluss zum Flottentarif ist für Unternehmen mit mindestens drei Taxis vorteilhaft. Die in diesem Fall niedrigere Schadensquote wird oft mit einer höheren Beitragserstattung belohnt.

 
Taxi gut und günstig versichert?

Taxi gut und günstig versichert? (© view7 / Fotolia)

Was bei Taxiversicherung noch beachten?

Versicherungsexperten empfehlen Gründern im Bereich Taxigewerbe, die obligatorische Taxi Versicherung mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung zu kombinieren vgl. z.B. Allianz Verkehrsrechtsschutz). Denn kommt es beispielsweise zum Verkehrsunfall, haben sie Anspruch auf eine umfassende Rechtsberatung und einen Rechtsbeistand. In diesem zusätzlichen Versicherungsbaustein enthalten sind noch eine rechtliche Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten und ein Verwaltungsrechtsschutz. Letzterer bietet schnelle Hilfe beim Entzug der Fahrerlaubnis. Der ebenfalls in der Verkehrsrechtsschutzversicherung für Taxis enthaltene Vertragsrechtsschutz bezahlt den Rechtsanwalt, wenn es zu Mängeln beim Fahrzeugkauf, bei Reparaturen oder zu ungerechtfertigt hohen Rechnungssummen kommt. Darüber hinaus wirkt sich der Verkehrsrechtsschutz für den Taxiunternehmer bei Streitigkeiten mit der Kaskoversicherung positiv aus. Soll der Versicherungsschutz um die zusätzliche Absicherung erweitert werden, kann dies sogar bei größeren Betrieben mit beträchtlichen Ersparnissen verbunden sein.

Für Taxis, die oft in dunklen, unüberschaubaren Gegenden unterwegs sind, und zur Absicherung der Risiken von Nachtfahrten lohnt sich der Abschluss einer zusätzlichen Überfall- und Beraubungsversicherung. Diese bietet über die Leistungen einer herkömmlichen Unfallversicherung hinaus einen umfassenden Versicherungsschutz, wenn der Taxifahrer infolge der Gewalttat einen körperlichen oder seelischen Schaden erleidet. Eine Transportversicherung leistet, wenn der Taxifahrer versehentlich einen Wertgegenstand seines Fahrgastes (PC) beschädigt. Übernimmt der neue Taxibetrieb den Fuhrpark seines Vorgängers, kann bei älteren Fahrzeugen der Abschluss einer Reparaturkostenversicherung sinnvoll sein.

VdK Signal Iduna und Württembergische

Die VdK Signal Iduna bietet Start-ups im Taxibereich einen speziellen Einsteigertarif für Taxihaftpflicht und Vollkaskoversicherung, wenn der Betrieb über eine einzige Konzession und nur einen Fahrer verfügt: Statt SF0 erhält er SF1 mit 54 Prozent des normalen Haftpflichtbeitragssatzes. Bei der Vollkasko liegt der Einsteigerbeitrag bei 64 Prozent. Wählt er dann noch einen Selbstbehalt von 1.000 Euro (Tarif KH-SB), ist seine Versicherungsprämie ebenfalls niedriger. Außerdem verhindert er damit eine Rückstufung seines Schadensfreiheitsrabatts.

Taxibetriebe mit maximal drei Zulassungen können bei der VdK Signal Iduna ebenfalls von besonderen Vergünstigungen profitieren. Ab fünf Fahrzeugen berechnet der Anbieter für alle Taxis denselben Beitragssatz, egal welche Teil- oder Vollkaskotypklasse vorliegt (Flottenversicherung). Kommt es zum Diebstahl eines Fahrzeugs, übernimmt der Versicherer sämtliche Kosten für das Ersatztaxi, bis die Regulierung des Schadenfalls abgeschlossen ist.

Auch die Württembergische Versicherung Taxi-Versicherung bietet Taxikleinbetrieben mit nur wenigen Fahrzeugen günstige Versicherungsprämien an. Sie berechnet diese auf der Basis sechs verschiedener Merkmale. Vereinbart der Taxiunternehmer eine Selbstbeteiligung von 500 oder 1.000 Euro, kann er mit einem günstigeren Beitrag rechnen. Noch vorteilhafter wird's im Taxi Versicherung Vergleich, wenn er seinen Betrieb in einer ländlichen Gegend anmeldet, viele Jahre ohne Unfall unterwegs ist und nur wenige Vollzeitfahrer dauerhaft beschäftigt. Außerdem sollten die Fahrzeuge lackiert sein.

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Quellen und mehr:

• www.taxiversicherungen-deutschland.de/
taxiversicherung-welche-versicherung-braucht-man-wirklich/
• www.online-vergleich-versicherung.de/
gewerbeversicherung/taxiversicherung/
• www.versicherungen-informer.de/taxi-versicherung/
• www.taxi-versicherung-online.de/taxiversicherung.html
• www.taxi-mietwagen-versicherung.net/
taxiversicherung/taxineu/index.php
• www.kodal24.de/taxi-versicherung
• www.bussgeldkatalog.org/taxi-versicherung/
• vdk.signal-iduna.de/info/MaklerPortal/VDK/Inhalte/VDK/Taxi
_und_Mietwagenunternehmen/Kraftfahrt/KraftfahrtNavNode.html
• vdk.signal-iduna.de/info/MaklerPortal/VDK/Inhalte/VDK/Taxi
_und_Mietwagenunternehmen/Kraftfahrt/KH-SB-Tarif/KH-SB-TarifNavNote.html
• www.wuerttembergische.de/rmedia/media/wuerttembergische
_relaunch_2016/firmenkunden_2/fuhrpark/
dokumente_33/90237_Taxiversicherung.pdf



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