Die Debeka bietet ihren Kunden bedarfsgerechte Leistungspakete zur optimalen Absicherung des KfZ und deren Halter.
Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist die KfZ Haftpflichtversicherung, welche bei selbstverschuldeten Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet. Im Versicherungsumfang ist eine 100 Millionen Pauschalabdeckung für Sach- und Vermögensschäden enthalten. Personenschäden werden mit bis zu 8 Millionen € pro geschädigter Person versichert. Mit der Mallorca-Police schützen Sie sich zusätzlich vor niedrigen Deckungssummen im Ausland.
Die optimale Ergänzung jeder KfZ-Versicherung stellt der Autoschutzbrief dar. Der Versicherungsschutz der Debeka umfasst anfallende Bergungs- und Abschleppkosten ebenso, wie Kosten der Fahrzeugverzollung, -überführung oder -verschrottung. Neben der Bereitstellung eines Mietwagens zählt auch die Wiederbeschaffung der verlorengegangenen Reisedokumente oder Zahlungsmittel zum Leistungsumfang. Krankenrücktransport, die Rückholung von Kindern und die Hilfe im Todesfall komplettieren den Autoschutzbrief der Debeka Versicherung.
Bei der Teilkaskoversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung ist der KfZ-Halter abgesichert im Falle von Bränden, Explosionen, Sturm- und Hagelschäden, Diebstahl, Glasbrüchen, Kurzschluss oder Marderbissen. Eine Vollkaskoversicherung wird mit 500 €, 300 € oder 150 € Selbstbeteiligung angeboten. Sie zahlt auch bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismusschäden am eigenen Fahrzeug. Unter bestimmten Umständen bis zum Neuwert des PKW. Der Versicherungschutz macht sich auch bezahlt bei ungeklärten Schuldfragen oder Fahrerflucht. Zusätzlich bietet die Debeka eine GAP Versicherung, speziell für geleaste Fahrzeuge, an.
Mit einer KfZ Unfallversicherung wird den Insassen ein zusätzlicher Schutz gewährleistet, unabhängig von der Schuldfrage. Bei Invalidität oder Tod kann bis zu 225% der Versicherungssumme gezahlt werden. Eine Debeka Rechtschutzversicherung hilft bei der Anfechtung von Bußgeldbescheiden oder Führerscheinentzug, sowie der Durchsetzung von Schadensansprüchen vor Gericht.
Besonders günstige Tarife werden unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Betroffene Personengruppen sind Wenigfahrer, Garagennutzer, Fahrer über 23 Jahre, Familien oder bereits Debeka-Versicherte. Tritt ein Schadensfall nach 27 Jahren unfallfreien Fahrens ein, bleibt der bestehende Beitragssatz in der KFZ-Haftpflicht- und KFZ-Vollkaskoversicherung der Debeka erhalten. |