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WELCHE KÜNDIGUNGSFRISTEN MUSS ICH BEACHTEN?

Kündigung der KFZ-Versicherung

Der Versicherungsmarkt bei den KFZ Versicherungen ist hart umkämpft. Diesen Wettbewerb kann der Versicherungsnehmer nutzen, um durch regelmäßigen Versicherungsvergleich seinen kostengünstigsten Anbieter zu ermitteln. Dazu bietet das Internet beste Voraussetzungen für einen umfangreichen Versicherungsvergleich.

Der Versicherungsvertrag wird für Fahrzeuge, die das ganze Jahr für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind für ein Kalenderjahr abgeschlossen. Wenn er nicht einen Monat vor Abschluss des Vertrages gekündigt wird, läuft er automatisch ein weiteres Jahr. Es gilt im Streitfall immer der Eingang der Kündigung bei der Versicherung.

 
Stichtag für reguläre Kündigung

Stichtag für reguläre Kündigung (© SP-PIC / Fotolia)

Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung

Bei einer Beitragserhöhung gilt Sonderkündigungsrecht. Nach Eingang der Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats den Vertrag kündigen. Es muss sich allerdings um eine echte Beitragserhöhung handeln. Wenn die Versicherungssteuer vom Staat erhöht wird, ist das keine Beitragserhöhung.

Diese Kündigungsfristen gelten auch für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr versichert sind, sondern regelmäßig nur für einen bestimmten Zeitraum.

Bei einer Kündigung muss immer beachtet werden, dass die KFZ Haftpflichtversicherung, KFZ-Vollkaskoversicherung oder KFZ-Teilkaskoversicherung immer im Paket mit gekündigt werden. Die Kündigung nur einer Versicherung (nur KFZ Haftpflicht) ist nicht möglich. Auch der neue Abschluß muss bei einem Versicherer erfolgen.

Bei der Kündigung muss der Versicherungsnehmer genau beachten, dass keine Lücke entsteht und der neue Vertrag lückenlos an den alten anschließt. Im Schadensfall gilt die Versicherung erst dann als wirksam, wenn der fällige Beitrag gezahlt ist. Bei Abbuchungsaufträgen liegt die Verantwortung beim Versicherer, wenn das Konto immer gedeckt war.

Bei Beachtung der Fristen und Anschlusszeiten kann der Versicherungswechsel ohne Risiko durchgeführt werden. Der neue Versicherer holt sich automatisch bei der alten Versicherung die Schadenfreiheitsklassen und schließt so den neuen Vertrag ab.

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