Durch die Typklasse eines Autos in der Autoversicherung wird in KFZ Versicherungstarifen das für die einzelnen KFZ Modelle unterschiedliche Schadensaufkommen berücksichtigt. Alle in Deutschland zugelassenen Modelle werden jährlich für jede der drei Versicherungsarten (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) einer Typklasse zugeordnet. Diese Zuordnung hat Einfluss auf die Beitragshöhe.
Vorgenommen wird diese Zuordnung nicht von den Versicherern selbst, sondern von einem externen Treuhänder. Diese nimmt diese Zuordnung ausschließlich anhand des bisher für jedes Automodell zu verzeichnenden durchschnittlichen Schadensvolumens vor. Für neu zugelassene Fahrzeugtypen wird eine vorläufige Zuordnung anhand vergleichbarer Modelle vorgenommen. Die so vorgenommene Zuordnung ist für alle Versicherungen binden.
Weil die Zuordnung von Autos zu den Typklassen einzig aufgrund des tatsächlichen Schadensverlaufs bestimmt wird, sind in den höheren – und damit teureren – Typklassen tendenziell Fahrzeuge zu finden, die entweder überdurchschnittlich stark motorisiert oder bei Fahranfängern aufgrund des niedrigen Preises besonders beliebt sind. Die aktuellen Typklassen sämtlicher Modelle können online eingesehen werden.
Wenn sich die Beiträge eines Versicherten zur KFZ Versicherung aufgrund einer Einstufung in eine höhere Typklasse erhöhen, genießt der Kunde – genau wie bei einer Beitragerhöhung aus anderen Gründen – ein Sonderkündigungsrecht.