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PROBEFAHRT VERSICHERUNG: SCHUTZ BEI PROBEFAHRTEN

Wie läuft die Autoversicherung bei Probefahrten?

Werden Probefahrten mit einem zugelassenen Fahrzeug unternommen, so deckt die Versicherung des Halters die Schäden aus einem möglichen Unfall. Selbst wenn das Fahrzeug nur mit den roten KFZ Kurzzeitkennzeichen zugelassen ist, ist es versichert. Weist der Händler nicht direkt darauf hin, ist das Auto vollkaskoversichert, sodass alle Schäden durch einen Unfall, den der Probefahrer verursacht abgesichert sind. Meistens muss der Kunde nicht mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Die Probefahrt Versicherung geht zu Lasten des Autohändlers, wobei sie auch sein ureigenes Interesse ist. Nach erfolgreichen Probefahrten werden etliche Kaufverträge geschlossen. Oft ist die erfolgreiche Probefahrt der ausschlaggebende Punkt für die Kaufentscheidung. Ohne dass zwischen Kunden und Händler darüber extra gesprochen wird, erfolgt eine sogenannte Haftungsfreistellung, die den potenziellen Kunden begünstigt.

 
Wie ist das bei Probefahrten mit der Versicherung?

Wie ist das bei Probefahrten mit der Versicherung? (© Jürgen Fälchle / Fotolia)

Achtung: Grobe Fahrlässigkeit?

Nur bei grober Fahrlässigkeit während der Probefahrt könnte der Kunde zur Kasse gebeten werden. Passiert während der Probefahrt tatsächlich ein Unfall, wird die Versicherung des Probefahrers nicht belastet. Etwas schwieriger gestaltet sich das Ganze bei Privatverkäufen. Hier muss der bisherige Fahrzeughalter für Schäden aufkommen, die während einer Probefahrt entstehen. Das heißt, verursacht ein Probefahrer während einer Probefahrt mit dem Fahrzeug eines Privatmannes einen Unfall, kann dass im ungünstigsten Fall zu einer Herabstufung in der Schadensfreiheitsklasse des bisherigen Halters führen. Auch die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung muss der bisherige Halter bezahlen, es sei denn, vor der Probefahrt wurde, möglichst schriftlich, etwas anderes vereinbart.

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