Die Nürnberger Autoversicherung hat wie viele Fahrzeugversicherungen eine Kaskoversicherung im Angebot. Diese beinhaltet den Schutz des eigenen versicherten Fahrzeuges im Falle eines Unfalls. Die allgemeine Kaskoversicherung unterteilt sich in die Teil- und Vollkaskovariante. Beide Möglichkeiten sind mit oder ohne Selbstbeteiligung vereinbar. Die Teilkasko weist hierbei ein geringeres Schutzpensum auf. So übernimmt diese beispielsweise Schäden durch Blitzschlag, Hagel, oder Sturm. Ebenfalls werden Überschwemmungsschäden, Marderbisse und Glasbrüche übernommen.
Die Variante der Vollkaskoversicherung übernimmt alle Schäden, welche durch einen Unfall entstehen können. Hierbei werden auch selbst verschuldete Unfälle übernommen. Ebenfalls kommt es zu einer Ersetzung des versicherten Fahrzeuges bei einem Totalverlust. Des Weiteren greift der Versicherungsschutz bei mutwilligen Zerstörungen Dritter. Im Falle der Vollkaskoversicherung steht ebenfalls der volle Leistungsumfang der Teilkaskovariante zur Verfügung.
Eine Sonderform der Vollkaskoversicherung stellt die GAP-Versicherung dar. Diese ist besonders für Leasingnehmer geeignet. Kommt es so beispielsweise zu einem Diebstahl, oder einer Zerstörung des Leasingfahrzeuges, wird die Differenz zwischen der Entschädigungssumme und dem Leasingrestbetrag übernommen.
Zusätzlich verwendet die Nürnberger Autoversicherung ein Bonusprogramm. Dieses senkt die Kosten der Selbstbeteiligung mit jedem unfallfreien Jahr um 50 Euro. Bei Erreichen der Schadensfreiheitsklasse 25 wird dem Kunden ein zusätzlicher Bonus von 5 % zu Teil.
Ein weiterer Bestandteil des Autoversicherungsangebotes ist der Schutzbrief. Dieser beinhaltet beispielsweise die Übernahme der Kosten eines Abschleppdienstes in Höhe von maximal 160 Euro. Das Bergen des Fahrzeuges wird ohne festgelegte Höchstsumme übernommen. Ebenso ist der Ersatzteiltransport ins Ausland garantiert.
Die gesetzlich vorgeschriebene Auto-Haftpflicht ist in jedem Fall vom Fahrzeughalter abzuschließen. Diese dient dazu das Unfallopfer vor einem wirtschaftlichen Schaden zu schützen. Bei nachgewiesenem Anspruch zahlt die Haftpflicht Schadensersatz, oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Deckungssumme beträgt in diesem Fall pauschal 100 Millionen Euro für Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Dies beinhaltet jedoch eine maximale Schadensregulierung von 8 Millionen Euro pro Person.
Ein gesondertes Auslandspaket gestaltet sich durch "AuslandPlus". Dieses regelt die Leistungen auch im Ausland nach deutschem Recht. Dieser Schutz ist in 26 europäischen Länder garantiert. |