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TEILKASKOVERSICHERUNG IM ÜBERBLICK |
Teilkaskoversicherung / Teilkaskoversicherungen
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Die meisten Menschen schließen für ihr Auto neben der KFZ-Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung ab, um es zusätzlich gegen Schäden abzusichern. Der zusätzliche Schutz besteht darin, dass auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt werden, was bei der reinen Auto-Haftpflichtversicherung nicht der Fall ist.
Die Höhe des zu zahlenden Beitrages richtet sich nach der Typklasse, in die das Fahrzeug eingestuft ist. Außerdem ist die Regionalklasse von Belang. Kommen Schäden an diesem Fahrzeugtyp in einer bestimmten Region häufiger vor, so sind die Beiträge höher, als wenn es selten zur Begleichung eines Schadens von Seiten der Versicherung kommt. Einen so genannten Schadenfreiheitsrabatt gibt es in der Teilkaskoversicherung nicht.
Die einzelnen Versicherer bieten einen unterschiedlichen Leistungskatalog an. Generell sind viele Schäden überall versichert, es gibt aber bei einigen Anbietern Erweiterungen des Katalogs. Ein Beispiel dafür ist die Versicherung von Schäden, die durch den Zusammenstoß mit Tieren entstanden sind. Einige Versicherer kommen nur für den Schaden durch Haarwild auf, andere weiten ihren Schutz auf jeden Schaden, der durch ein Tier mit Fell, also auch durch ein Haustier, entstanden ist. Vögel sind meist aus der Abdeckung ausgeschlossen.
Umfassenden Schutz bieten dann nur die Versicherungen, die Schäden mit Tieren begleichen, was alle Tiere mit einschließt. |
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Was ist noch abgedeckt?
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Weitere Schäden, die in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen sind, sind beispielsweise Schäden durch Marderbiss, wenn dadurch keine Folgeschäden entstehen (diese werden dann nicht übernommen) oder auch Glasbruch durch Steinschlag.
Brand oder Explosion sind meist noch versichert, ebenso Diebstahl. Einige Versicherer bieten den Schutz gegen Überschwemmung und Hochwasser an, was aber nur in gefährdeten Regionen der Fall ist. In anderen Regionen ist dies oft nicht im Leistungskatalog enthalten.
Unmittelbare Schäden durch Blitzschlag, Hagel oder Sturm werden ebenfalls von der Teilkasko übernommen. Sie müssen aber, wie gesagt, unmittelbar darauf zurückzuführen sein. Folgeschäden werden in der Regel nicht übernommen, für sie muss der Halter des Fahrzeugs selbst aufkommen. Die Angebote der einzelnen Versicherer sind sehr verschieden, daher lohnt sich unbedingt vor Abschluss ein Vergleich der Versicherungen. |
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