Autoversicherer bieten Versicherungsschutz bei allen Schadensfällen, die rund um das Auto möglich sind. Für die jeweiligen Bereiche gibt es mehrere unterschiedliche Versicherungspolicen. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, kommen die Autoversicherer für die finanziellen Folgen von Schäden auf, die an Menschen und Sachen, verursacht durch das Auto, entstehen.
Schäden, die hingegen am Auto selbst vorkommen, sind durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Hierbei bieten die Versicherer zwei Formen an: die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Bei beiden sind alle Schäden versichert, die in Folge von Unwetter, Diebstahl, Explosion und so weiter entstehen. Zusätzlich ist das Auto bei der Vollkaskoversicherung bei Totalschaden versichert.
Sollte ein Rechtsstreit ins Haus stehen, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Auto steht, bieten die Autoversicherer im Rahmen der Verkehrsrechtsschutzversicherung Absicherung in Form einer Kostenübernahme von Gerichtskosten, Kosten des Anwalts, Sachverständigerkosten und so weiter. Sie versichern hierbei den Autobesitzer sowohl als Fahrer des Autos, wie als Fußgänger.
Wenn es um Autounfälle geht, die mit einer Gefährdung der Insassen des Autos einhergehen, so bieten die Autoversicherer einen Versicherungsschutz in Form der Insassenunfallversicherung. Hierbei sind die Insassen entweder auf allen Plätzen versichert (Pauschalsystem) oder aber nur auf einzelnen Plätzen (Platzsystem). Die Versicherung greift hier nur bei all jenen Schäden, die direkt im Kontext der Nutzung eines Autos, sowie der Lenkung stehen.
Abschließend bieten Autoversicherer den so genannten Kfz-Schutzbrief an. Dieser versichert das Auto bei Unfällen, sowie darüber hinaus auch bei Pannen. Die Versicherer übernehmen die entstehenden Kosten für die Unfallhilfe, für eine eventuell erforderliche Bergung, sowie für den Abschleppdienst. |